Vandalismus in der Natur: Sächsische Schweiz kämpft mit Schäden

Aufkleber und eingeritzte Initialen kosten die Parkverwaltung der Sächsischen Schweiz große Summen. Und das Problem wird immer größer.
Vandalismus in der Natur: Sächsische Schweiz kämpft mit Schäden
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Die Sächsische Schweiz zieht jährlich Millionen Besucher an. So verzeichneten die Beherbergungsbetriebe allein bis Ende Oktober 2025 1,5 Millionen Übernachtungen, wobei diese Statistik nicht einmal ganz vollständig ist, da nur Betriebe mit mindestens zehn Betten erfasst wurden. Vor allem durch kleinere Ferienwohnungen dürfte die tatsächliche Zahl noch einmal deutlich nach oben gehen.

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Besucherinnen und Besucher bekommen dafür eine seltene Kombination aus Felslandschaften, tiefen Schluchten und beeindruckenden Aussichten. Und während viele diese natürlichen Sehenswürdigkeiten respektvoll genießen, kommt es immer wieder auch zu Vandalismus. Dabei geht es nicht um versehentliche Beschädigungen.

Sächsische Schweiz kämpft mit hohen Valdalismus-Kosten

Wie unter anderem die Bild-Zeitung berichtet, muss die Parkverwaltung inzwischen jährlich Zehntausende Euro für Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten ausgeben. Dabei geht es unter anderem um Aufkleber auf Schildern, umgedrehte Wegweiser und Graffitis auf Bäumen und Felsen. Teilweise wird die Natur auch mutwillig beschädigt, weil beispielsweise Liebespaare ihre Initialen einritzen; in einem konkreten Beispiel kam dabei offenbar sogar Akkuwerkzeug zum Einsatz.

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Jens Posthoff von der Stabsstelle der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz spricht von einer „beispiellosen“ Situation. Dabei bezieht er sich auf aktuelle Beschädigungen „am Cottaer Spitzberg, Obelisk Lilienstein und am Großen Zschirnstein“. Die Kosten für die Beseitigung allein dieser Schäden sollen zwischen 20.000 und 25.000 Euro liegen.

Aussichtsplattform Sächsische Schweiz
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Verursachern drohen Geld- und Gefängnisstrafen

Dass die Kosten so hoch sind, liegt auch daran, dass die Orte teilweise weit auseinander liegen und mitunter schwer begehbar sind. Die Täterinnen und Täter können in der Regel nicht mehr ermittelt werden, weshalb die Parkverwaltung die Kosten oft selbst stemmen muss, statt die Verursacherinnen und Verursacher dafür heranziehen zu können. Letztlich werden also Steuergelder für die Beseitigung der Vandalismusspuren aufgewendet.

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Teilweise können die verantwortlichen Personen allerdings gefunden werden, auch dank länderübergreifender Ermittlungen. Auf Anfrage des MDR Sachsen erklärte die Polizei, dass den Täterinnen und Tätern dann in der Regel mindestens eine Geldstrafe, teilweise auch bis zu drei Jahren Gefängnis droht.

Regeln für die Sächsische Schweiz, die Besucher kennen sollten

Schaut man sich die einzelnen meist eher kleineren Delikte an, dann scheint vielen Besucherinnen und Besuchern gar nicht bewusst zu sein, dass es sich bei ihren Taten um Vandalismus handelt. Dafür gibt der Nationalpark allerdings klare Regeln vor. Folgende Regeln sollte man kennen:

  • Das Sammeln oder Beschädigen von Pflanzen ist verboten (für den schonenden Eigenbedarf dürfen Beeren und Pilze gesammelt werden, wenn dafür nicht die Wege verlassen werden).
  • Steine, Mineralien und Fossilien dürfen nicht aus dem Gelände mitgenommen oder beschädigt werden.
  • Keine Verunreinigung der Gewässer.
  • Das Fällen und Verletzen von Bäumen ist verboten.
  • Keine Tiere füttern oder verletzen.

Darüber hinaus gelten noch weitere, etwas allgemeinere Parkregeln:

  • Das Betreten des Geländes ist nur auf den ausgewiesenen Wegen erlaubt.
  • Es besteht eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Müll darf nicht zurückgelassen werden.
  • Camping verboten.
  • Klettern ist nur an speziell dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
  • Der Einsatz von Drohnen oder anderen Luftfahrzeugen ist untersagt.
  • Rauchen ist verboten und Lagerfeuer sind nur an ausgewiesenen Feuerstellen zulässig.
  • Verbot für das Betreten von Gewässern.
  • Das Verursachen von Lärm (laute Musik etc.) ist untersagt.
  • Radfahren ist nur auf den ausgewiesenen Radrouten erlaubt.