Die USA haben ihre Einreisebedingungen in der jüngsten Vergangenheit massiv verschärft. Das gilt zunehmend auch für Reisende aus europäischen und anderen, eigentlich verbündeten Ländern. So mehrten sich zuletzt die Berichte, dass Reisenden aus Europa trotz gültiger ESTA-Genehmigung die Einreise verweigert wurde. Und die Regelungen sollen offenbar noch weiter verschärft werden.
Ein neuer Regulierungsvorschlag der US-Grenzschutzbehörde sieht nun vor, dass verpflichtend wird, was vorher freiwillig war. Schon ab Februar sollen dem Entwurf zufolge alle, die in die USA einreisen wollen, dann ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Das würde unter anderem bedeuten, dass man seine Social-Media-Accounts direkt beim ESTA-Antrag angeben muss. Wer das nicht tut, dem könnte die Einreise von vornherein verweigert werden. Und auch, wer die Accounts angibt, kann sich der Einreisegenehmigung im Anschluss keinesfalls sicher sein.

Deutliche Kritik an den Einreiseplänen der USA bezüglich Datenschutz und Transparenz
Bislang war die Social-Media-Überprüfung vor allem bei klassischen Visa relevant. Für Touristinnen und Touristen hingegen war eine entsprechende Angabe rein freiwillig. Die Idee, die Regelung auszuweiten, ist dabei keinesfalls neu, genauso wenig wie die deutliche Kritik an dem Vorhaben. Diese kommt in erster Linie von Bürgerrechtsgruppen und Datenschutzorganisationen. Dabei wird unter anderem angeprangert, dass die Kriterien zur Risikobewertung vonseiten der Behörden undurchsichtig seien. Zudem könne eine Pflicht zur Offenlegung die Meinungsfreiheit einschränken.
Dahinter steht die Gefahr, dass diverse, eigentlich harmlose Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen dazu führen können, dass man nicht mehr in die USA einreisen darf. Immerhin lassen die Social-Media-Aktivitäten teilweise umfangreiche Rückschlüsse auf das Privatleben von Personen sowie ihre politischen Einstellungen und privaten Beziehungen zu.
Die Behörden argumentieren ihrerseits, dass man diese Informationen brauchen würde, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Sollte die Änderung tatsächlich in den kommenden Monaten in Kraft treten, müssen vorher noch einige Details geklärt werden. Unter anderem ist noch nicht klar, wie entsprechende – immerhin private – Informationen gespeichert werden.