Großer Rückruf: Eigentlich gesunder Snack kann Nierenschäden verursachen

Deutschlandweit werden bestimmte Kerne zurückgerufen. Der beliebte und eigentlich gesunde Snack wurde mit Schimmelpilzgift kontaminiert und kann gefährliche Nierenschäden verursachen.
Großer Rückruf: Eigentlich gesunder Snack kann Nierenschäden verursachen
picture alliance
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Snacks erfreuen sich allgemein großer Beliebtheit und ersetzen als schnelle und unkomplizierte Alternative über den Tag verteilt immer häufiger auch ganze Mahlzeiten. Dabei ist die Industrie längst weg von Snacks als Synonym für Süßigkeiten. So gibt es inzwischen reihenweise Angebote, die allgemein als gesund und nährstoffreich gelten. Dazu gehören auch Nüsse und Kerne, die wichtige Ballaststoffe, Fettsäuren und Vitamine enthalten können.

Jetzt wurde allerdings ein großer Rückruf gestartet, der ausgerechnet diesen eigentlich gesunden Snack betrifft. Im Detail geht es um zwei verschiedene Sorten Sonnenblumenkerne des Herstellers Göral, die in ihrer Schale geröstet werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird aufgrund akuter Gesundheitsgefahr dringend vom Verzehr abgeraten.

Abbildung der vom Rückruf beroffenen Sonnenblumenkerne von Göral
Göral Vertriebs GmbH

Geröstete Sonnenblumenkerne in vier Bundesländern von Rückruf betroffen

Der proaktive Rückruf geht von der Göral Vertriebs GmbH mit Sitz in Wuppertal aus. Betroffen sind der offiziellen Mitteilung zufolge sowohl die ungesalzene 250-Gramm-Packung der schwarzen Sonnenblumenkerne, als auch das gesalzene Pendant in der 500-Gramm-Packung. Kontrollen haben eine Überschreitung des Maximalwerts für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A festgestellt. Das kann bei Verzehr unter anderem Nierenschäden verursachen.

Die von dem Rückruf betroffenen Sonnenblumenkerne wurden in Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Märkten verkauft. Wer entsprechende Produkte im Schrank hat, sollte auf die Chargennummern L 03700604 (250 g) und L 14602009 (500 g) sowie auf die Mindesthaltbarkeitsdaten 24.08.2026 (250 g) und 01.02.2027 (500 g) achten. Auch bereits geöffnete Packungen können ohne Kassenbon bei den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden; der Einkaufsbetrag wird erstattet.

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