Pfeffer ist ein Gewürz, das in den allermeisten Küchen zur Grundausstattung gehört. Während einige die Körner noch im Ganzen kaufen, um sie dann selbst zu zerkleinern, setzen andere direkt auf das gemahlene Produkt. Wer in jüngerer Vergangenheit solchen gemahlenen Pfeffer gekauft hat, sollte sich jedoch unbedingt die Verpackung genauer ansehen; eventuell ist sie von einem Rückruf betroffen.
Solche Lebensmittelrückrufe sind nichts Ungewöhnliches und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb sollte man sie unbedingt ernst nehmen und gegebenenfalls reagieren. Im Falle des aktuellen Pfeffer-Rückrufes geht es um ein Produkt der Adler Gewürze GmbH aus Berlin. Betroffen sind die folgenden sechs Bundesländer: Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Pfeffer-Rückruf wegen Metalldraht: Bei Verletzungen sofort zum Arzt gehen
Konkret geht es um die 1-Kilogramm-Packungen gemahlenen Pfeffers, die das Mindesthaltbarkeitsdatum 23.12.2027 ausweisen. Auf diese Ziffern sollten Kundinnen und Kunden also achten, genauso wie auf die Lot-Nummer 1124-04. Solche großen Packungen sind unter anderem zum Nachfüllen kleinerer Gewürzgläser beliebt. Der Rückruf wurde offenbar aufgrund eines Metalldrahts gestartet, der in der betroffenen Charge gefunden wurde. Dieser muss bei der Herstellung unbemerkt in das Produkt gelangt sein.
Der Hersteller warnt nun proaktiv vor dem Verzehr. Es drohe sowohl eine Erstickungsgefahr als auch ein gewisses Verletzungsrisiko durch die feinen Metallteile im Pfeffer. Wer eine entsprechende Packung in seinem Schrank entdeckt, sollte dementsprechend unbedingt handeln. Wie bei solchen Rückrufen üblich, können die Produkte unkompliziert an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird dann auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.