Gewürze gehören in den allermeisten Küchen zur Grundausstattung. Zu den beliebtesten Gewürzen gehören dabei etwa – neben Salz und Pfeffer natürlich – Paprika, Muskatnuss und Zimt. Aber auch Petersilie, Schnittlauch und Basilikum stehen hoch im Kurs. Ausgerechnet letzteres ist jetzt allerdings von einem bundesweiten Rückruf betroffen, zumindest, wenn man es von dem ebenfalls bekannten und beliebten Hersteller Ostmann gekauft hat.
In einer Charge wurde nämlich „eine mögliche mikrobielle Verunreinigung durch Salmonellen“ festgestellt. Dabei handelt es sich um Bakterien, die sowohl bei Menschen als auch bei Tieren mehrere Krankheiten verursachen können. Typische Symptome sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder auch Fieber. Von der besagten Charge Basilikum von Ostmann sollte man also unbedingt die Finger lassen.
Rückruf von Basilikum wegen Gesundheitsgefahren
Konkret geht es um die gerebelte Version, die von den meisten Herstellern typischerweise in kleinen Packungen verkauft wird. Bei der befallenen Charge handelt es sich um die üblichen 25-Gramm-Packungen und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 06/2026. Die betroffene Loskennzeichnung lautet offenbar „502085 (Zeitstempel 17.56 Uhr)“. Die entsprechende Charge wurde bundesweit in diversen Märkten verkauft. Andere Produkte von Ostmann sind wohl nicht betroffen, wie das Unternehmen in seinem proaktiven Rückruf bekanntgab.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die gerebeltes Basilikum von Ostmann nutzen, sollten unbedingt die Verpackung prüfen. Ist diese noch verschlossen, kann sie im Supermarkt zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird dann auch ohne Vorlage des Bons erstattet, wie bei einem solchen Rückruf üblich. Alternativ kann man das Produkt auch an die Fuchs Gewürze GmbH, Dieter-Fuchs-Straße 10, 49201 Dissen a.T.W. zurückschicken.
Wer unlängst gerebelten Basilikum gekauft und bereits in ein anderes Gefäß umgefüllt hat, sodass die Charge nicht mehr überprüft werden kann, sollte auf Nummer sichergehen und das Gewürz entsorgen. Sollte man entsprechende Symptome zeigen, sollte man zudem unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem Kleinkinder, Schwangere und ältere Personen sowie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sollten besondere Vorsicht walten lassen.