Ab 2026: Wer wichtige neue Müllregel nicht beachtet, riskiert ein hohes Bußgeld

Die Bundesregierung hat eine neue Regelung zur Mülltrennung beschlossen, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Ab dann müssen sich Verbraucher umstellen.
Ab 2026: Wer wichtige neue Müllregel nicht beachtet, riskiert ein hohes Bußgeld
Shutterstock / nnattalli
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Deutschland hat auch in anderen Nationen den Ruf, das Land der Mülltrennung zu sein. Dahinter stehen umfangreiche Recycling-Prozesse, um Müll zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen. Vor allem in einem Bereich besteht allerdings noch Nachholbedarf, und zwar beim Elektroschrott. Zwar wurden laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes etwa im Jahr 2023 insgesamt gut 900.000 Tonnen alte Elektro- und Elektronikaltgeräte abgegeben. Allerdings steigen auch die Zahlen der neu in Umlauf gebrachten Geräte weiter an.

Elektroschrott nimmt dabei in den Recycling-Prozessen eine besondere Stellung ein. Das liegt zum einen daran, dass sie aufgrund ihrer Komponenten leicht entflammbar sind und deshalb nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Auch die Umweltbelastung bei falscher Entsorgung ist groß. Zum anderen enthalten besagte Komponenten oft besonders wertvolle Rohstoffe, die nach Möglichkeit in neuen Geräten zum Einsatz kommen sollen. Deshalb will man die Sammelquote EU-weit erhöhen; in diesem Zuge hat die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Mülltrennung Symbolbild: Schild weist den Weg zu einem Recyclinghof
IMAGO / Michael Gstettenbauer

Bundesregierung setzt EU-Richtlinie zu Müllentsorgung in deutsches Recht um

In erster Linie betrifft die neue Regelung Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. Dort darf jetzt nämlich nur noch geschultes Personal die Einsortierung von Elektromüll in die entsprechenden Behälter vornehmen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, müssen zudem Sammelstellen im Handel einheitlich gekennzeichnet werden. Und auch beim Verkauf sollen Kundinnen und Kunden über ein entsprechendes Symbol mit einer getrennten Mülltonne aufgeklärt werden.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Novelle dem Sonderfall von E-Zigaretten. Diese landen zu oft einfach im Restmüll, weil sie nicht Elektroschrott wahrgenommen werden. Um die dadurch entstehende Brandgefahr und Umweltbelastung zu reduzieren, kann man E-Zigaretten künftig überall dort kostenlos zurückgeben, wo sie auch verkauft werden. Dabei darf die Rückgabe nicht an den Kauf eines anderen Produkts geknüpft sein.

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Wer sich nicht an die neue Müllregelung ab 2026 hält, muss – wie bisher auch – mit teilweise sehr hohen Bußgeldern rechnen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und der Anzahl der falsch entsorgten Geräte. Bei einem Produkt drohen zwischen 10 Euro (Mecklenburg-Vorpommern) und 2500 Euro (Hessen und Thüringen) Strafe. Bei mehreren sind etwa in Sachsen bis zu 10.000 Euro möglich. In der Regel liegt das Bußgeld dann allerdings auch eher bei „nur“ 2500 Euro.