In Deutschland pflegt man stolz das Image der Weltmeister im Müll trennen und recyceln. Für jeden Müll gibt es eine entsprechende Tonne. Was dort hinein darf und was nicht, ist ganz genau geregelt, genauso wie das, was mit dem Müll passiert, wenn er nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden darf. Dazu gehören auch Batterien und Akkus.
Beides darf aufgrund der enthaltenen Schadstoffe nicht einfach in den Müll geworfen werden. Das Gleiche gilt auch für alte Elektrogeräte, die man allerdings in einer bestimmten Größenordnung kostenlos auf Wertstoffhöfen oder sogar im Supermarkt abgeben darf. Gleiches gilt vielerorts auch für Batterien, aber nicht immer. Das soll sich ab dem 18. August ändern.

Neue Verordnung regelt Batterieentsorgung
Ab dann greift nämlich die neue EU-Batterieverordnung in Deutschland. Diese soll die Entsorgung europaweit vereinheitlichen. Vor allem für Hersteller ändert sich dadurch einiges. Ab dann besteht nämlich eine Kennzeichnungspflicht von Batterien, was die umweltfreundliche Herstellung verbessern soll. Dazu kommt eine schrittweise Einführung von QR-Codes. Die so hinterlegten Informationen sollen Nutzern Aufschluss darüber geben, wie lange ein Produkt hält, welche Rohstoffe es enthält, wie umweltfreundlich die Herstellung war und wie gut sie sich dementsprechend recyceln lässt. Bei Batterien für E-Autos soll so sogar eine präzise Abfrage der Restkapazität möglich sein, was vor allem beim Kauf gebrauchter Geräte relevant sein könnte.
Für Verbraucher bringt die Verordnung aber auch eine Vereinfachung und Verbesserung. Ab dem 18. August können nämlich in Deutschland alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Das gilt sowohl weiterhin für kleine Energiespeicher, als dann eben auch für große Akkus, wie sie etwa in E-Bikes verbaut sind.