Eigentlich wollte eine Familie aus dem niedersächsischen Braunschweig nur ihren Garten verschönern. Doch beim Wegnehmen der Beetbegrenzungssteine stießen sie auf zahlreiche menschliche Knochen, die in ihrem Garten vergraben worden waren. Nachdem sie innerhalb kürzester Zeit circa 40 bis 50 Exemplare entdecken konnten, verständigten sie schließlich die Polizei.
„Egal wo, ob wir Beton oder Rasen weggenommen haben, überall waren Knochen versteckt“, berichtet Besitzer Felix Chall. Zwar sieht die Staatsanwaltschaft keinerlei Anzeichen für eine Straftat. Dennoch beschreibt die Familie ein mulmiges Gefühl, das sie beschlichen habe, als die Polizei Kisten mit hunderten Gebeinen abtransportieren ließ. Doch ab wann sollte man eigentlich überhaupt die Polizei einschalten, wenn man Knochen findet?
Menschen- und Tierknochen sind teilweise nur schwer zu unterscheiden
Grundsätzlich sollte man immer die Behörden verständigen, wenn es um Knochenfunde geht. Zunächst sollte man allerdings innerhalb des möglichen Rahmens abklären, ob es sich um menschliche oder tierische Knochen handelt. Dafür sollte man auf folgende Faktoren achten:
- Form: Ist etwa anhand des Schädels, Beckens oder generell durch die Gesamtheit der Knochen zu erkennen, ob es sich um einen Menschen oder ein Tier handelt?
- Dichte: Tierische Knochen sind im Verhältnis zu ihrer Größe deutlich dicker und stabiler als die von Menschen.
- Zähne: Sollten Zähne vorhanden sein, kann man Menschen und Tiere dadurch am einfachsten unterscheiden.
Allerdings muss man festhalten, dass auch Expertinnen und Experten teilweise nur mit genauen Untersuchungen und den entsprechenden Gerätschaften die Knochen von Menschen und Tieren unterscheiden können. Wer einen Fund also nicht zweifelsfrei als Tier identifizieren kann, muss grundsätzlich die Polizei verständigen. Das gilt übrigens auch im Wald; die Forstbehörde ist dafür die falsche Anlaufstelle.

Menschliche Knochenfunde müssen gemeldet werden
Laut Gesetz muss die Polizei in solchen Fällen ermitteln, um eine unnatürliche Todesursache auszuschließen. Finderinnen und Finder sollten dann auch nicht mehr auf eigene Faust nach weiteren Überresten suchen, wenn diese nicht offensichtlich in der Nähe herumliegen.
Wer einen Fund nicht meldet oder mutwillig zerstört, muss mit Bußgeldern rechnen. Wer Überreste zudem einfach entfernt, kann unter Umständen nach § 168 des Strafgesetzbuches für Störung der Totenruhe belangt werden, was im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsentzug bestraft wird.
Die Kosten für die Untersuchungen eines solchen Fundes trägt im Übrigen die öffentliche Hand. Einen Sonderfall stellen allerdings Baustellen dar. Werden bei Bauarbeiten Knochen oder auch andere archäologische Gegenstände gefunden, muss die Person zahlen, die den Fund „verursacht“ hat, in diesem Fall die Bauherrin oder der Bauherr. Wie genau sich das dann gestaltet, unterscheidet sich mitunter zwischen den Bundesländern.
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Für Polizei und Archäologie interessant
Tatsächlich kommen Knochenfunde in Deutschland häufiger vor als man denkt, wie unter anderem der Kriminalhauptkommissar Dominic Gillot gegenüber dem SWR bestätigte. Gerade im Wald machen vor allem Personen mit Hund oder auch Pilzsammlerinnen und Pilzsammler des Öfteren entsprechende Funde. Allerdings handelt es sich dabei nur selten um menschliche Überreste; Gillot zufolge ist das schätzungsweise nur in etwa 20 Prozent der Situationen der Fall.
Teilweise liegen die Funde dort auch einfach schon sehr lange. „An die Oberfläche kommt es zum einen eben durch Tiere, die das ausbuddeln und verschleppen, aber auch durch Erosion. Durch Wetterumstände kommt das irgendwann wieder ans Tageslicht“, so Gillot.
Nur ein Bruchteil der gefundenen Menschenknochen ist am Ende auch für die Kriminalpolizei interessant und führt zu entsprechenden Ermittlungen. Bei den anderen gefundenen Überresten wird unter anderem mit Archäologie-Behörden zusammengearbeitet, die genaue Untersuchungen anstellen. In den allermeisten Fällen werden die Funde dann am Ende bestattet.

