Hepatitis-Ausbruch in Italien: Was Urlauber unbedingt wissen sollten

In einer beliebten Urlaubsregion in Italien häufen sich die Hepatitis-A-Fälle. Die Behörden reagieren und haben unter anderem ein Verbot erlassen. Wer dagegen verstößt, riskiert Strafzahlungen. Was sollten Reisende wissen?
Hepatitis-Ausbruch in Italien: Was Urlauber unbedingt wissen sollten
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In Italien wurden zuletzt auffällig viele Hepatitis-Fälle gemeldet. Dabei geht es offenbar um Viren des A-Typs, die vor allem über verunreinigtes Trink- und Badewasser sowie kontaminierte Lebensmittel übertragen werden. Wer sich infiziert hat, leidet oft unter grippeähnlichen Symptomen, zu denen etwa Fieber, Übelkeit, Gelenk- und Bauchschmerzen gehören. Den Spitznamen „Reisegelbsucht“ verdankt Hepatitis A zudem der Tatsache, dass sich Haut und Bindehaut gelblich färben können. Im schlimmsten Fall drohen langfristige Leberschäden.

Damit unterscheidet sich der A-Typ grundsätzlich vom B-Typ. Dieser wird vor allem über Körperflüssigkeiten übertragen. Die Symptome sind ähnlich, allerdings droht bei den B-Viren in etwa fünf bis zehn Prozent ein chronischer Verlauf, der zahlreiche Folgeerkrankungen verursachen kann. Bei Hepatitis C ist dieses Risiko sogar noch deutlich höher.

Als Übertragungsherd bei der aktuellen Hepatitis-Welle in Italien wurden vor allem Muscheln identifiziert, weshalb in der beliebten Urlaubsstadt Neapel ein Verbot für rohe Meeresfrüchte eingeführt wurde. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen.

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Hepatitis-A-Ausbruch in Italien: Bild der Stadt Neapel mit Blick auf das Meer und den Hafen
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Italien reagiert auf steigende Hepatitis-A-Zahlen

Neapel, für viele die Heimat der Pizza, liegt in der Region Kampanien, zu der etwa auch die Amalfi-Küste oder die Insel Capri gehören. Bisher wurden in der Stadt bereits 43 Hepatitis-A-Fälle gemeldet, die auf den ersten Teil des Monats März (vom 1. bis zum 19. März) zurückgehen. Schaut man sich die Entwicklung seit Jahresbeginn an, dann sind es sogar 65 Fälle. Gesundheitsbehörden zufolge ist der Wert damit mehr als 40 Mal so hoch wie der Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Das konkrete Verbot roher Meeresfrüchte ist zunächst auf Neapel beschränkt und betrifft in erster Linie gastronomische Betriebe. Dort müssen Muscheln – eine regionale Spezialität – und Meeresfrüchte deutlich gekennzeichnet und gut durchgegart werden, bevor sie serviert werden dürfen. Bei Verstößen drohen den Betrieben Bußgelder zwischen 2000 und 20.000 Euro. Ein generelles Verkaufsverbot existiert hingegen nicht. Urlauberinnen und Urlauber sollten die Lage allerdings unbedingt bedenken, bevor sie Meeresfrüchte verspeisen.

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Hepatitis-A-Ausbruch in Italien: Roher Fisch und Meeresfrüchte auf dem Markt
iStock / Michele Ursi

Empfohlene Schutzmaßnahmen gegen Hepatitis A in Italien

Je nachdem, wie sich die Hepatitis-Lage in Italien entwickelt, könnte das Verbot auch noch auf andere Regionen ausgeweitet werden. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt das bereits, vor allem mit Blick auf die beliebten Urlaubsinseln Capri und Anacapri. Reisende in der gesamten Region sollten entsprechende Vorsicht walten lassen – nicht nur beim Restaurantbesuch, sondern vor allem auch, wenn Speisen selbst zubereitet werden. Vor allem bei Muscheln raten die Behörden zur Vorsicht.

Darüber hinaus werden wichtige Hygieneregeln in der Küche empfohlen, um weitere Hepatitis-A-Fälle zu verhindern. Dazu gehören neben gründlichem Händewaschen und allgemein sorgfältiger Reinigung:

  • Rohe Lebensmittel strikt von den anderen trennen
  • Nur gekennzeichnete Meeresfrüchte kaufen
  • Muscheln zwischen 0 und 4 Grad Celsius lagern, am besten in einer Schüssel mit einem feuchten Tuch
  • Muscheln entsorgen, die auch nach dem Garen geschlossen bleiben

Man kann sich auch gegen Hepatitis-A-Viren impfen lassen. Die STIKO empfiehlt das ohnehin bestimmten Risikogruppen und teilweise auch Reisenden. Die Impfung besteht aus zwei Dosen, die mit einem Abstand von sechs bis zwölf Monaten verabreicht werden, um den optimalen Langzeitschutz zu erreichen. Allerdings setzt auch schon etwa zwei Wochen nach der ersten Impfung eine Schutzwirkung ein.