Autofahrerinnen und -fahrer müssen nicht nur bei der Fahrt selbst auf vieles achten. Auch beim Parken gelten eine ganze Menge Regeln, die dafür sorgen sollen, dass die Fahrzeuge sicher stehen und zudem die anderen Verkehrsteilnehmer nicht stören. In diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten Dooring-Streifen, teilweise auch Sicherheitstrennstreifen genannt, zu verstehen.
Dabei handelt es sich um markierte Sicherheitsräume, die den Parkstreifen für Autos von Fahrradwegen abgrenzen sollen. Diese Dooring-Streifen tragen ihren wichtigsten Zweck im Namen. Denn es passieren immer wieder gefährliche Unfälle, wenn eine Autotür geöffnet wird, während gerade eine Radfahrerin oder ein Radfahrer vorbeikommt. Eine Kollision in einer solchen Situation kann schwere Folgen haben.
Dooring-Streifen erfüllen eine wichtige Sicherheitsfunktion
Diese Vorfälle werden entsprechend Dooring-Unfälle genannt und sie sind für die Person, die aus dem Auto steigt, vor allem für jene auf dem Fahrrad gefährlich. Zwar gibt es nur wenige umfassende Statistiken dazu. Aber in einer Pressemitteilung der Verkehrsverwaltung in Berlin, einem der wenigen Bundesländer, das entsprechende Zahlen erhebt, aus dem Jahr 2017 heißt es, dass rund sieben Prozent der Unfälle zwischen Pkw und Radfahrenden auf solche Dooring-Vorfälle zurückgehen.
Die Statistik aus jenem Jahr umfasst sogar zwei Todesfälle. 2024 waren es in Berlin dann mit insgesamt 392 Vorfällen acht Prozent der Radunfälle mit Verletzten und Getöteten, wie der „Tagesspiegel“ vermeldete. Deshalb sind die Dooring-Streifen so wichtig und entsprechend fallen auch die Strafen empfindlich aus, wenn man sich beim Parken nicht an die Markierungen hält.

Diese Strafen drohen beim Falschparken auf den Sicherheitstrennstreifen
Wer also rechts der Dooring-Streifen parkt, muss unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug dabei nicht auf dem Streifen steht. Wer sich nicht daran hält, dem droht unter anderem dem ADAC zufolge ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Dieses kann steigen, wenn durch das geparkte Fahrzeug Radfahrerinnen und Radfahrer behindert oder gefährdet werden. Dann werden auch bis zu 100 Euro fällig und unter Umständen gibt es auch einen Punkt in Flensburg.
Ähnlich empfindliche Strafen gibt es auch, wenn man auf dem Schutzstreifen hält, der die Fahrräder vom Autoverkehr trennt, so wie übrigens auch beim Parken in zweiter Reihe. Und es ist auch verboten, links neben einem Fahrradweg zu parken – es sei denn, dort gibt es eine extra ausgewiesene Parkzone, die dann bewusst zwischen dem Radweg und der Straße platziert wurde.

