Die EU hat eine neue Richtlinie beschlossen, von der alle Autobesitzer gleichermaßen betroffen sind. Somit wird sich der Verkauf von Gebrauchtwagen grundlegend ändern, denn ab sofort ist es nicht mehr zulässig, den Wagen ohne Gutachten oder gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Internet zu veräußern.
In der Praxis bedeutet das, der Autobesitzer darf kein sogenanntes Altfahrzeug mehr online verkaufen. Dabei handelt es sich um Pkw mit einem nicht wirtschaftlich zu reparierenden Schaden. Dazu zählen beispielsweise Motorschäden, Korrosion, defekte Bremsen oder auch Getriebeschäden. Totalschäden nach einem Unfall sind natürlich sowieso miteingeschlossen.

Neue Regel beim Gebrauchtwagenverkauf: Was Autofahrer2026 wissen müssen
Deshalb ist es notwendig, einen gültigen TÜV-Bericht vorweisen zu können. Ist eine Hauptuntersuchung nicht möglich, muss alternativ ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vorgelegt werden. Die neue Altfahrzeugverordnung soll verhindern, dass Gebrauchtwagen, die eigentlich irreparable Schäden aufweisen, auf Kleinanzeigen angepriesen und verkauft werden. Das EU-Verbot soll einerseits Verbraucher und andererseits die Umwelt und das Klima schützen. Insbesondere der illegale Fahrzeugexport soll so reduziert werden.
59 Prozent mehr Unfälle: Führerschein-Regel soll wieder abgeschafft werden
Vorerst sind lediglich Pkw und leichte Nutzfahrzeuge von der Neuerung betroffen. Später sollen Spezialfahrzeuge, Lkw und auch Motorräder folgen. Gewerbliche Händler müssen den Zustand des verkauften Fahrzeuges künftig zwei Jahre lang nachweisen können und somit alle Dokumente aufbewahren. Die neue Regelung gilt bei Privatverkäufen allerdings nur auf Online-Plattformen. Wer seinen Gebrauchtwagen an Freunde oder persönlich an eine andere Privatperson verkaufen möchte, benötigt momentan noch kein Gutachten.
