19.940 – so viele Menschen kamen allein 2024 in der EU im Straßenverkehr bei Verkehrsunfällen ums Leben. Dabei sind sich Expertinnen und Experten einig, dass die allermeisten dieser Unfälle, in die in der in der Regel Autos verstrickt sind, und somit auch die Todesfälle vermeidbar wären und vor allem auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Deshalb hat sich die EU die „Vision Zero“ auf die Fahnen geschrieben.
Bis 2050 soll die Zahl der Verkehrstoten so weit zurückgehen, dass sie praktisch Null beträgt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor allem technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die beispielsweise Autofahrerinnen und Autofahrer frühzeitig warnen. So wurde vor einigen Jahren eine Pflicht eingeführt, dass Neuwagen über einen Geschwindigkeitsassistenten verfügen müssen, die anschlagen, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
Seit dem 7. Juli müssen neu zugelassene Autos über ein sogenanntes ADDW-System verfügen. Das steht für „Advanced Driver Distraction Warning“, also ein erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem. Dabei wird mit Kameras im Innenraum der Fahrzeuge gearbeitet, um bei Ablenkung – etwa durch Smartphones – Alarm zu schlagen.
ADDW-Systeme sollen Verkehrsunfälle deutlich reduzieren
Damit das funktioniert, greift das ADDW-System auf Kameras mit Infrarotsensoren zurück. Überprüft werden vor allem Kopfhaltung und Blickrichtung der Fahrerin oder des Fahrers. Löst sich der Blick zu lange von der Fahrbahn, schlägt das System Alarm. Dank Infrarot soll das sogar im Dunklen funktionieren oder wenn die Person am Steuer eine Sonnenbrille trägt.
Die Europäische Union beruft sich dabei auf Schätzungen von Expertinnen und Experten, die davon ausgehen, dass die Zahl der Unfälle auf diese Weise 10 bis 30 Prozent zurückgehen könnte. Denn viele Verkehrsunfälle gehen auf eine Ablenkung der Autofahrerinnen und -fahrer zurück, die dadurch das Verkehrsgeschehen nicht mehr unmittelbar im Blick haben.

Hohe Sicherheitsstandards für den Datenschutz
Kritikerinnen und Kritiker sprechen hingegen von einer Überwachung im Innenraum durch die Kameras. Und tatsächlich werden die Fahrerinnen und Fahrer permanent von den ADDW-Systemen im Blick behalten. Allerdings sind die technischen Auflagen im Sinne des Datenschutzes sehr umfangreich und klar. So müssen die Systeme in sich geschlossen sein und die Daten direkt nach der Echtzeitanalyse löschen. Es werden also keine gespeicherten Videoaufnahmen der Fahrerinnen und Fahrer gemacht.
Das Bildmaterial darf auch nicht in einer Cloud gespeichert oder an Externe weitergeleitet werden. Das gilt auch für Versicherungen und Behörden. Ebenfalls verboten ist eine biometrische Gesichtserkennung in den ADDW-Systemen. Diese können also nicht erkennen, wer da hinter dem Steuer sitzt.
Darüber hinaus ist nach der neuen EU-Regelung zwar der Einbau der Kamerasysteme in neu zugelassenen Autos verpflichtend. Fahrerinnen und Fahrer müssen sie allerdings nicht nutzen und können sie auch deaktivieren. Das muss allerdings nach jedem Motorstart neu erfolgen.
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Experten kritisieren moderne Auto-Designs
Jenseits dieser grundsätzlichen Kritik aufgrund des Datenschutzes gibt es aber auch negative Stimmen zu der konkreten Ausgestaltung der Warnsysteme. Testerinnen und Tester berichteten teilweise von viel zu sensiblen Systemen, die sofort anschlugen, wenn sich der Blick nur kurz von der Straße löste, um etwa die Umgebung zu mustern. Zudem mahnen Expertinnen und Experten, dass nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer eine Verantwortung tragen.
Auch die Hersteller müssten ihre Fahrzeuge ablenkungsfreier designen. Als konkretes Beispiel gelten oft die inzwischen in jedem Auto zur Standardausstattung gehörenden Touchscreens zur Steuerung diverser Systeme. Dabei geht es nicht nur um Entertainment, sondern auch um mitunter wesentliche Funktionen wie etwa die Klimaanlage.

