Gäste sollen „alla Romana“ bezahlen: Gastronom stößt mit neuer Rechnungsregel Debatte an

Ein Gastronom sorgt gerade im Netz für Aufsehen, da er in seinem Lokal nur Rechnungen „alla Romana“ ausstellt. Doch was bedeutet das genau und woher kommt die Aufregung?
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Der Moment, in dem nach einem Restaurant-Besuch die Rechnung kommt, ist für viele Gäste ein wenig speziell. Zum einen sieht man den, wie viel Geld man bezahlen muss. Zum anderen stellt sich dann oft die Frage: Wer bezahlt was? In einigen Situationen mag das eindeutig zu beantworten sein. Aber gehen beispielsweise Freunde zusammen essen, ist es üblich, dass jede Person für das bezahlt, was er oder sie zu sich genommen hat. Das geben die Gäste an, bevor sie nach der Rechnung fragen, sodass dann getrennt abgerechnet werden kann.

Das ist zumindest in Deutschland üblich, in anderen Ländern nicht unbedingt. Wer beispielsweise in Italien essen geht, wird sicher schon einmal von „alla Romana“ gehört haben. Das bedeutet, dass es nur eine Rechnung für den ganzen Tisch gibt und nicht etwa aufgeteilte Summen. Stattdessen bezahlen alle direkt zusammen. Das ist vor allem für den Gastronomie-Betrieb natürlich um einiges einfacher, weshalb ein Wirt in Baden-Württemberg das Konzept jetzt bei sich eingeführt hat. Dabei hätte er wohl nicht damit gerechnet, dass er dafür so viel Aufmerksamkeit bekommen würde.

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„Alla Romana“-Rechnungen vereinfachen den Bezahlprozess für Restaurants

Restaurantbetreiber Salvatore Marrazzo hat in Esslingen bei Stuttgart ein italienisches Lokal, indem seit Neuestem die „alla Romana“-Regel bei der Rechnung gilt. Grund für die Änderung war ein bestimmter Zwischenfall. „Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann“, wird der Gastronom von der dpa zitiert. Dieser Sonderwunsch habe an einem Freitagabend bei gut gefülltem Haus zwei Service-Kräfte in Anspruch genommen, die dann an anderer Stelle gefehlt hätten.

Die Gäste werden direkt an der Eingangstür über die „alla Romana“-Regel informiert. Und auch auf der Website findet man einen entsprechenden Hinweis. Wer direkt bei der Bestellung angibt, die Rechnung teilen zu wollen und in welcher Weise, könne das aber immer noch tun. Dann kann nämlich das Personal bereits beim Eingeben der Bestellung die einzelnen Gerichte auf Wunsch trennen. Rein rechtlich gesehen wäre ein generelles Verbot wohl auch nicht haltbar, da jeder Gast im Prinzip dazu verpflichtet ist, nur das zu zahlen, was er auch bestellt (und konsumiert) hat.

Da eine Rechnung pro Tisch in Ländern wie Italien normal ist, hat Salvatore Marrazzo nicht mit der medialen Aufmerksamkeit für seine Regelung gerechnet. Dabei stößt die Änderung überwiegend auf Verständnis vonseiten der Kundinnen und Kunden. Branchenkolleginnen und Kollegen begrüßen die Regelung sogar explizit. „Meine Kollegen sagen alle: ‚Endlich sagt das jemand‘, denn sie haben das Thema natürlich auch täglich“, gibt Marrazzo an. Am Ende gehe es um Effizienz und reibungslose Abläufe. Davon können sowohl die Gäste als auch der Betrieb profitieren.