Für bestimmte Personengruppen soll sich der Kündigungsschutz ändern. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Regeln teilweise aufgeweicht werden sollen, damit Unternehmen künftig flexibler agieren können. Die Neuerungen sollen ab 2027 in Kraft treten.
Personen, die über besonders hohe Einkommen verfügen, sollen dann leichter gegen Abfindung zu entlassen sein. „Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht“, heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition. Betroffen wären demnach Arbeitnehmer, die das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, was aktuell rund 177.000 Euro im Jahr entspricht.

Bundesregierung will Kündigungsschutz für Hochverdiener aufweichen
Allerdings müssen sich Arbeitnehmer, die sich bereits in dieser Position befinden, keine Sorgen machen. Die Neuerung soll nur für Verträge gelten, die ab 2027 zustande kommen. Da die aktuellen Regelungen hinsichtlich des Kündigungsschutzes in Deutschland sehr streng sind, wird die Ankündigung der Bundesregierung von den Arbeitgeberverbänden begrüßt. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sprach von einem „überfälligen Kurswechsel“. Oft kämpfen insbesondere Neugründer mit den strengen Regeln. Denn für die Startups ist es schwer einschätzbar, ob das Personal auch langfristig gebunden werden kann.
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Die Neuerung soll somit die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung erleichtern. Arbeitgeber dürfen sich erst auf diese Regel berufen, wenn das Gesetz auch tatsächlich in Kraft getreten ist. Konkret könnte die Neuerung bedeuten, dass Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage unter erleichterten Bedingungen eine Abfindung zahlen können. Eine ordentliche Kündigung ist in Deutschland nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das kann beispielsweise bei verhaltensbedingten und personenbedingten Gründen der Fall sein. Auch wirtschaftliche Probleme des Betriebes gelten als Rechtfertigung. Das neue Gesetz muss allerdings noch durchgewunken werden.

