Änderung für Minijobber: Diese neue Regel gilt ab Juli 2026

Minijobber können im Jahr 2026 gleich von mehreren Änderungen profitieren. Im Sommer wird es eine entscheidende neue Regel geben, welche die Rente betrifft.
Änderung für Minijobber: Diese neue Regel gilt ab Juli 2026
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Für Minijobber ändern sich im Jahr 2026 gleich mehrere Dinge. Beispielsweise wurde die monatliche Verdienstgrenze angehoben und beträgt seit Januar 603 Euro statt 556 Euro. Diese Grenze ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt, der ebenfalls auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen ist.

Eine Pressemitteilung der Rentenversicherung kündigt noch eine weitere Neuerung an. „Voraussichtlich ab 1. Juli 2026“ soll es möglich sein, eine vorgenommene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig zu machen. „Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden“, heißt es in dem Statement.

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Rentenversicherungspflicht ja oder nein? Ab Juli gibt es eine Neuerung für Minijobber

Wer eine solche Befreiung rückgängig machen lassen möchte, kann dies nur einmalig tun. Führt man mehrere Minijobs aus, gilt diese Entscheidung für alle Beschäftigungen. Hat man sich dazu entschlossen, die Befreiung rückgängig zu machen, ist eine erneute Befreiung nicht mehr möglich. Alle Minijobber können beispielsweise bei Beginn der Tätigkeit festlegen, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen, oder ob sie sich von dieser Pflicht befreien lassen möchten. Bisher war die Entscheidung zur Befreiung für die Dauer des Minijobs bindend.

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Sie kann beim Arbeitgeber beantragt werden. Durch die Neuerung soll es erstmals möglich werden, diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Beispielsweise sind sich manche Betroffene der Konsequenzen nicht bewusst und entscheiden sich später doch noch dazu, für die Rente vorsorgen zu wollen. Hat man sich von der Pflicht befreien lassen, fällt der Eigenanteil weg, während der Arbeitgeber jedoch weiterhin zahlt. Auch die Minijob-Zentrale informiert über diese Neuerung. Hier wird ebenfalls der 1. Juli 2026 als Stichtag genannt. Die Aufhebung der Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Anschließend wird die weitere Abwicklung mit der Zentrale vom Arbeitgeber übernommen.

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