Die EU hat eine neue Richtlinie zur Lohntransparenz beschlossen, die ab dem 7. Juni 2026 gelten wird. Es geht insbesondere darum, fairere Bedingungen zu schaffen. „Diese soll dafür sorgen, dass der Grundsatz ‚gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit‘ nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch im Arbeitsalltag greift“, betont Personalexpertin Melanie Trommer.
Diese neue Regelung führt gleich zu mehreren Änderungen, von denen Arbeitnehmer profitieren werden. Beispielsweise müssen Arbeitgeber schon beim Bewerbungsgespräch das Einstiegsgehalt nennen. Außerdem müssen Beschäftigte auf Wunsch Auskunft über das durchschnittliche Entgelt anderer Mitarbeiter erhalten.

Mehr Chancen bei der Gehaltsverhandlung: Was ab Juni im Bewerbungsgespräch verboten ist
Die neue Richtlinie wird auch weiteren Einfluss auf das Bewerbungsgespräch haben. Denn eine Frage, die als sehr beliebt gilt, darf ab Juni nicht mehr gestellt werden. Arbeitgeber dürfen sich dann nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt erkundigen. „Durch die Nennung des vorigen Verdienstes entsteht ein Ankereffekt“, erklärt die Expertin. So kann der neue Verdienst ganz unabhängig von der vorherigen Stelle gestaltet werden. Ein größerer Gehaltssprung wurde bisher durch diese Frage unwahrscheinlich.
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Die Richtlinie wird also nicht nur das Klima im Betrieb verändern, sondern auch die Möglichkeiten im Bewerbungsprozess verbessern und vereinfachen. Arbeitnehmer sollen sich in der Gehaltsverhandlung nicht mehr in der schwächeren Position befinden. Es soll ein Gespräch auf Augenhöhe stattfinden. Natürlich kann es auch weiterhin vorkommen, dass sich Arbeitgeber nicht daran halten. Doch der Bewerber ist in einem solchen Fall nicht dazu gezwungen, die Frage zu beantworten.
