Pause für Kaffee und Zigaretten: Zählt das noch zur Arbeitszeit?

In vielen Jobs sind regelmäßige Kaffee- und Zigarettenpausen üblich. Aber zählt diese Zeit noch als Arbeit oder muss man sie eigentlich nachholen?
Pause für Kaffee und Zigaretten: Zählt das noch zur Arbeitszeit?
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Pausen von der Arbeit sind wichtig und werden auch von Gesundheitsexpertinnen und Experten dringend empfohlen. Gerade bei Berufen, die viel sitzen und konzentriert auf einen Bildschirm schauen beinhalten, wird empfohlen, regelmäßig aufzustehen und kurze Unterbrechungen zur Bewegung einzulegen. Pausen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. So gilt aber einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine verpflichtende Unterbrechung von 30 Minuten. Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Unterbrechung gesetzlich festgehalten, wobei es konkret um sogenannte Ruhepausen geht. Die sind nicht in die gängige Arbeitszeit – meist acht Stunden pro Tag – eingerechnet.

Das ist im Übrigen in § 4 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten, wobei man entscheiden kann, ob man sie am Stück nimmt oder die Zeit etwa in 15-Minuten-Blöcke unterteilt. Aber Achtung: Alles unter 15 Minuten gilt offiziell nicht als Ruhezeit. Doch was bedeutet das etwa für die, die für ein paar Minuten in die Küche gehen, um sich einen Kaffee zu kochen und zu trinken? Oder für die, die mehrmals am Tag für mehrere Minuten nach draußen verschwinden, um eine oder mehrere Zigaretten zu rauchen?

Eine Gruppe Arbeitnehmer trifft sich für Kaffeepause in der Küche im Büro
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Raucher- und Kaffeepausen: Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

Ganz eindeutig kann man diese Fragen tatsächlich nicht beantworten, weil es immer auf die genauen Umstände ankommt. Eine konkrete Regelung für Kaffee- und Raucherpausen gibt es jedenfalls nicht. Faktisch gesehen handelt es sich nicht um Arbeitszeit, also Zeit, die mit der jeweiligen Tätigkeit verbracht wird. In der Regel handelt es sich aber auch nicht um offizielle Pausenzeiten, die ja mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Es besteht in jedem Fall kein Rechtsanspruch auf Raucher- oder vergleichsweise Pausen.

Gerade beim Rauchen liegt es deshalb im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, ob er diese erlaubt und wenn ja, ob die dort verbrachte Zeit nachgearbeitet werden muss. Ein entscheidender Faktor kann dabei nicht nur die verlorene Leistung sein, sondern auch, dass sich Nichtraucher unter den Kolleginnen und Kollegen sonst benachteiligt fühlen könnten. Sollte ein Arbeitgeber entsprechende Pausen grundsätzlich ohne Nacharbeitungszeit gestatten, gilt übrigens offiziell: gleiches Recht für alle. Nichtraucherinnen und Nichtraucher haben also das gleiche Anrecht auf Unterbrechung ihrer Arbeit, auch wenn sie die Zeit dann mit etwas anderem verbringen.

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Ein generelles Rauchverbot kann ein Arbeitgeber im Übrigen nicht verhängen, da es dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung widerspricht. Er kann lediglich darauf bestehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Büroräume und ihren vorgesehenen Pausenzeiten rauchen. Und wie sieht das Ganze beim Kaffee aus?

Falsche Pausenzeiten können sogar zur Kündigung führen

Bei sogenannten Kaffeepausen sieht die gesetzliche Lage ähnlich aus. Theoretisch könnte ein Arbeitgeber verlangen, dass die Zeit nachgeholt wird. Ein Recht auf bezahlte Unterbrechungen zum Kaffeetrinken gibt es in jedem Fall nicht, es sei denn, man legt ihn konkret in die offizielle Pausenzeit. In extremen Fällen kann das unrechtmäßige Nehmen einer Kaffeepause sogar zur Kündigung führen, wie ein Fall aus dem Jahr 2023 zeigt. Damals stempelte sich eine Arbeitnehmerin nicht für ihr 10-minütiges Kaffeetrinken in einem nahen Café offiziell aus, was schließlich zu einer fristlosen Kündigung führte, die nach einem anschließenden Rechtsstreit auch vom Gericht bestätigt wurde.

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Ein Sonderfall stellen allerdings Tätigkeiten dar, die etwa das Tragen einer Schutzmaske voraussetzen. Dann sind andere Erholungszeiten vorgeschrieben. So wird nach einer Tragedauer von 75 Minuten eine Unterbrechung von 30 Minuten empfohlen. Diese Zeit zählt dann offiziell zur Arbeitszeit und muss entsprechend nicht nachgeholt werden.