Frau verlor durch Homeoffice-Überwachung ihren Job

Weil ein Arbeitgeber den Verdacht hatte, dass eine Angestellte im Homeoffice nicht richtig arbeitet, ließ er sie überwachen. Am Ende verlor sie ihren Job und der Fall ging viral.
Frau verlor durch Homeoffice-Überwachung ihren Job
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Zwischendurch Hausarbeit erledigen, kochen oder sogar ein Nickerchen machen – im Homeoffice ist das theoretisch möglich. Vorurteile gegen das Arbeiten von zu Hause aus gibt es deshalb einige. Der Vorwurf lautet dabei oft, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden nicht richtig arbeiten würden, die Ablenkung zu groß sei und das zudem die Berufe benachteiligt würden, bei denen Homeoffice nicht möglich ist. Die Studienlage sieht tatsächlich anders aus.

Dort zeigt sich, dass zumindest ab einer gewissen Verteilung die Produktivität im Homeoffice steigt und die Leute potenziell sogar mehr Überstunden leisten. Wichtig dabei ist, dass das beste Modell auch der Wissenschaft zufolge eines hybrides ist, bei dem maximal drei Tage die Woche von zu Hause aus gearbeitet wird. Aber natürlich gibt es die berüchtigten schwarzen Schafe, die die Vorurteile befeuern, weil sie das Homeoffice ausnutzen, um weniger zu arbeiten, als sie eigentlich müssten.

Ein bekannter und umstrittener Fall in dieser Sache ist der von Suzie Cheikho. Die Australierin war für den Versicherungskonzern Insurance Australia Group (IAG) tätig, bis sie 2023 entlassen wurde. Der Grund: Ein Überwachungstool des Arbeitgebers hatte ergeben, dass sie im Homeoffice nicht ausreichend arbeitete. Der Fall ging bis vor Gericht.

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Homeoffice hat oft zu unrecht einen schlechten Ruf – allerdings nicht immer

Offenbar kam bei der Überwachung im Homeoffice eine Keylogger-Software zum Einsatz. Damit kann die Eingabe einer Nutzerin oder eines Nutzers an einer Computertastatur protokolliert werden. In Deutschland ist solche Software im Übrigen nur dann erlaubt, wenn berechtigter Verdacht auf eine Straftat besteht. Für Überwachung der Arbeitsleistung dürfen solche Programme hierzulande also nicht verwendet werden, wie auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2017 zeigt. Im Fall von Suzie Cheikho kam die Software offenbar in einem Zeitraum von 49 Arbeitstagen zwischen Oktober und Dezember 2022 zum Einsatz und das mit einem sehr eindeutigen Ergebnis.

Unter anderem „NewsAU“ zufolge ergab die Auswertung der Homeoffice-Tätigkeit von Cheikho, dass diese an 44 von 49 Tagen nicht die vereinbarte Stundenzahl gearbeitet hatte. An 47 Tagen begann sie zudem ihren Arbeitstag zu spät, an 29 Tagen machte sie zu früh Schluss. An vier Tagen habe sie zudem überhaupt keine Arbeitsleistung erbracht. Zusätzlich legten die Tastenanschläge nahe, dass Suzie Cheikho auch an den Tagen, an denen sie arbeitete, teilweise nur eine „sehr geringe Tastenaktivität“ hatte. So soll sie dabei im Durchschnitt auf etwa 54 Anschläge pro Stunde gekommen sein.

Ein Beispiel: Die Frage „Wie viele Zeichen hat ein durchschnittlich langer Satz?“ löst bereits 55 Tastenanschläge aus. Cheikho hatte im Schnitt pro Stunde also nicht einmal einen durchschnittlich langen Satz über die Tastatur eingetippt, was sich durch die Art ihrer Tätigkeit nicht erklären lässt. Daraufhin wurde der Frau schließlich gekündigt. Allerdings zweifelt sie die Daten an und legte damals bei der Fair Work Commission (FWC) Einspruch ein.

Mann legt sich im Homeoffice aufs Sofa
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Überwachung von Arbeitsleistung im Homeoffice ist in Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich

Zwar gestand sie, dass sie ab und an im Homeoffice einkaufen gehen würde, „aber nicht den ganzen Tag lang“. Da sie keine Beweise dafür vorlegen konnte, dass die Daten falsch waren, wurde Cheikhos Klage jedoch abgewiesen. Dazu kommt, dass sie offenbar tatsächlich vielfach nicht erreichbar war und „NewsAU“ zufolge auch eine wichtige Frist bei der Abgabe einer Aufgabe versäumte, was zu einer Geldstrafe für das Unternehmen führte.

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Der Fall bekam damals einige Aufmerksamkeit, was offenbar unter anderem dazu führte, dass Suzie Cheikho anschließend keinen neuen Job finden konnte. Heute verdient sie ihr Geld scheinbar unter anderem mit Social Media, vor allem mit TikTok, wobei ihre Videos im Schnitt 10.000 bis 20.000 Views erhalten.