Der 1. April ist wohl der Lieblingstag all jener, die für einen kleinen Scherz oder Streich jederzeit zu haben sind. Im Privaten mag es dabei egal sein, wie man jemanden aufs Korn nimmt. Im beruflichen Kontext sollte man allerdings Vorsicht walten lassen. Ein misslungener Aprilscherz führt im besten Fall „nur“ dazu, dass Kolleginnen und Kollegen nicht gut auf den Scherzbold zu sprechen sind. Im schlimmsten Fall kann es aber sogar zur Abmahnung oder zur Kündigung kommen.
Tjark Menssen, Leiter Abteilung Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, erklärt dazu im Deutschlandfunk: „Es gibt kein Recht darauf, Aprilscherze machen zu dürfen, oder eine rechtliche Ausnahmeregel für den 1. April.“ Deshalb sollte man bei einem entsprechenden Scherz unbedingt auf einige Details achten.

Am Arbeitsplatz gilt auch am 1. April gegenseitige Rücksichtnahme
So kann es beispielsweise ein Kündigungsgrund sein, wenn man es sich aufgrund eines geschmacklosen Aprilscherzes so sehr mit den Kolleginnen und Kollegen verbaut, dass niemand mehr mit der entsprechenden Person zusammenarbeiten möchte. Auch bei Beleidigungen oder Diffamierungen sollte man vorsichtig sein. Heikel wird es zudem, wenn man im Namen anderer – scherzhafte – Falschinformationen verbreitet.
„Wer vorhat, im Namen der Personalabteilung Briefe oder E-Mails zu verfassen, sollte davon lieber Abstand nehmen“, rät etwa Melanie Solmecke bei Roland Rechtsschutz. Denn wer hier im Namen der Firma falsche Tatsachen vorgaukelt und damit vielleicht sogar den Betriebsablauf gefährdet, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Auch manipulierte Arbeitsgeräte für den lustigen Effekt können zum Problem werden, zumal die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in solchen Fällen für die Schäden haften, wie Solmecke erklärt.
Wer feststellt, dass ein Aprilscherz zu weit gegangen ist, sollte Rechtsexpertinnen und -experten zufolge am besten schnell reagieren und sich entschuldigen. Zudem sollten Personen, die von ihrer Führungskraft ohnehin schon kritisch beobachtet werden, von entsprechenden Späßen eher Abstand nehmen. Wie etwa Alexander Bredereck, Experte für Kündigungsrecht, erklärt, habe er regelmäßig mit Fällen zu tun, bei denen ein Aprilscherz absichtlich falsch aufgefasst wurde, um eine unliebsame Arbeitskraft loszuwerden.

Aprilscherze haben eine lange Tradition
Dabei möchte aber Arbeitsrechtler Tjark Menssen explizit nicht ausdrücken, dass Späße am Arbeitsplatz verboten sind, im Gegenteil. „Spaß am Arbeitsplatz ist notwendig, um das Sozialgefüge in der Belegschaft zu stärken“, so Menssen. Allerdings sollte man sich sein Ziel sorgfältig aussuchen und im besten Fall jemanden wählen, mit dem man sich nicht nur gut versteht, sondern von dem man auch weiß, dass die Person Spaß versteht.
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Warum der 1. April überhaupt zum Scherztag wurde, ist nicht genau bekannt. Einige führen es auf die Kalenderreform in Frankreich zurück. 1564 wurde der Jahresstart vom 1. April auf den 1. Januar vorgezogen. Die Leute, die das nicht mitbekommen hatten und dennoch zum Aprilstart feierten, wurden wohl als „Aprilnarren“ bezeichnet. Es gibt aber auch andere Überlegungen, die einen biblischen oder mythologischen Ursprung vermuten.

