Zu langer Toilettenaufenthalt? Kündigung geht im Netz viral

Eine fristlose Kündigung ist kürzlich im Netz viral gegangen. Ein Mitarbeiter soll 48 Minuten auf der Toilette verbracht haben. Doch kann man deshalb wirklich seinen Job verlieren? Das sind die Regeln.
Zu langer Toilettenaufenthalt? Kündigung geht im Netz viral
AYO Production/Shutterstock
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Ein Mann erhielt kürzlich eine Kündigung, weil er offenbar zu lange auf der Toilette saß. "Trotz vorheriger Hinweise kam es wiederholt zu unangemessen langen Toilettenaufenthalten während der Arbeitszeit", heißt es in dem Schreiben, welches im Netz viral gegangen ist.

Der Fall des Unbekannten hat eine weitreichende Diskussion entfacht. Denn viele User stellen sich die Frage, wie lange man während der Arbeitszeit die Toilette aufsuchen darf und was eigentlich passiert, wenn man beispielsweise chronische Beschwerden wie ein Reizdarmsyndrom hat. Ende September soll der gekündigte Mitarbeiter an drei Tagen zwischen 42 und 48 Minuten auf dem WC verbracht haben.

Zu langer Toilettenaufenthalt? Kündigung geht im Netz viral
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Kann eine lange Toilettenpause tatsächlich zur Kündigung führen? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Zu viel, findet der Arbeitgeber, der mit einer fristlosen Kündigung reagierte. Der Vorgesetzte gab in dem Schreiben sogar die exakten Uhrzeiten an, zu denen der Mitarbeiter wegen seiner Toilettenpause gefehlt hat. Durch sein Verhalten soll es zu "Verzögerungen" und "Mehrbelastungen" gekommen sein. Deshalb bezieht sich der Arbeitgeber auf den Paragrafen § 626 BGB. Es handele sich um eine "erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten". Normal ist das natürlich keinesfalls.

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Denn es handelt sich um ein Grundbedürfnis, das nicht zur Kündigung führen darf. Es sei denn, der Arbeitgeber kann nachwiesen, dass man auf der Toilette etwas anderes tut als seine Notdurft zu verrichten. Wer beispielsweise telefoniert oder Spiele auf dem Handy spielt, kann tatsächlich seinen Job riskieren. Sollte der Toilettengang einmal länger dauern, rechtfertigt das normalerweise noch nicht einmal eine Lohnkürzung. Auch wenn der aktuelle Fall für Aufregung gesorgt hat, muss man sich keine Gedanken machen, wenn man sich an die geltenden Regeln hält.