Angestellter bekommt Abmahnung wegen „zu pünktlichem Feierabend“

Arbeitgeber können ihre Angestellten für ihr Verhalten abmahnen. Ein Fall sorgt gerade in den sozialen Netzwerken für Diskussionen.
08.07.2025, 14:16 Uhr
Angestellter bekommt Abmahnung wegen „zu pünktlichem Feierabend“
iStock / mapo
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Mit einer Abmahnung wird ein Verhalten des Arbeitnehmers gerügt. In einem Fall, der auf Reddit beschrieben wird, wurde angeblich wegen zu pünktlichem Feierabend abgemahnt. In dem Beitrag heißt es: „Arbeite in einem Bürojob mit klaren Arbeitszeiten: 9 bis 17 Uhr. Keine Gleitzeit, kein Überstundenkonto. Also packe ich halt um 17:00 meinen Kram und geh.“ Das scheint beim Arbeitgeber allerdings weniger gut angekommen zu sein.

Zunächst sei das Gespräch gesucht worden, in dem es hieß „Ich würde 'nicht genug Einsatz zeigen' und 'mich zu sehr an die Uhr klammern'.“ Anschließend kam eine offizielle Abmahnung, „weil ich mehrfach 'ohne Rücksprache pünktlich Feierabend gemacht' habe“, schreibt der Nutzer, der laut eigener Aussage zunächst von einem Scherz ausging. Für den Post gab es viel Zuspruch von anderen Reddit-Nutzern, während manche auch die Echtheit des Geschilderten anzweifelten. Aber wie sieht die rechtliche Lage aus?

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Eine Abmahnung muss formale Kriterien erfüllen

Ohne den Arbeitsvertrag des betroffenen Reddit-Users und die genauen Umstände zu kennen, ist das schwierig zu beantworten. Prinzipiell dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten abmahnen. Dabei kann es um persönliches Fehlverhalten oder auch mangelnde Leistung gehen. Sollte der Arbeitnehmer sein Verhalten anschließend nicht anpassen, droht Kündigung. Allerdings muss die Abmahnung auch formale Kriterien wie eine konkrete Feststellung und Benennung des abgemahnten Verhaltens erfüllen. Und wenn der Arbeitnehmer tatsächlich seine Arbeit in dem Sinne erledigt, dass er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt sowie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhält, gibt es keinen Grund für eine Abmahnung.

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An dieser Stelle wäre der genaue Wortlaut des Arbeitsvertrags relevant. Denn oft enthalten diese eine Klausel zur Überstundenregelung. Diese sollte allerdings eine konkret festgehaltene Anzahl und einen Ausgleich beinhalten. Arbeitnehmer sind in so einem Fall zu Überstunden verpflichtet, vor allem, wenn „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen. Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitgeber zwar trotzdem Überstunden einfordern. Allerdings müssen dabei die „privaten Belange der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden“. Dazu gehört etwa eine rechtzeitige Ankündigung von mindestens vier Tagen.