Ob dringende Projekte, unvorhergesehene Aufgaben oder Personalengpässe – die Gründe für Überstunden sind vielfältig. In diesem Zusammenhang stellt sich für viele Arbeitnehmer jedoch die Frage, welche Rechte sie eigentlich hinsichtlich ihrer Mehrarbeit haben und wie diese konkret geregelt sind.
Wie sich die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland in Bezug auf die zahlreichen Überstunden, die Tag für Tag geleistet werden, wirklich gestalten, zeigt der folgende Artikel.
Die rechtlichen Grundlagen
Grundsätzlich ist die Arbeitszeit in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, geregelt. Durch dieses Gesetz ist festgelegt, dass die regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf.
In Ausnahmefällen sind allerdings bis zu zehn Stunden erlaubt, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, sodass der Arbeitnehmer wieder auf durchschnittlich acht Stunden pro Tag kommt. Überstunden, die über diese Regelung hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers oder müssen im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen explizit geregelt sein.
Eine digitale Arbeitszeiterfassung, beispielsweise ein innovatives Stempelsystem für Arbeitszeit, bietet Arbeitnehmern den Vorteil, dass ihre Überstunden zuverlässig und transparent aufgezeichnet werden. Dies schafft Klarheit und verhindert Unstimmigkeiten bei der Abrechnung beziehungsweise dem Ausgleich von Überstunden.
Vergütung und Ausgleich von Überstunden
Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden − sofern keine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung getroffen wurde.
Die Vergütung kann in Form von finanzieller Entlohnung oder Freizeitausgleich erfolgen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der Anspruch auf Überstundenvergütung oder - ausgleich nicht unbegrenzt besteht. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen werden müssen. Häufig beträgt dieser maximal drei Monate.
Über Freiwilligkeit und Zumutbarkeit von Überstunden
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, unbegrenzt Überstunden für ihren Arbeitgeber zu leisten. Die Anordnung von Überstunden muss laut Gesetz immer verhältnismäßig und zumutbar sein.
Dies bedeutet in der Praxis, dass Überstunden nur in einem angemessenen Umfang angeordnet werden dürfen. Zudem muss der Arbeitgeber auch die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen. Die Überstunden dürfen darüber hinaus nicht gegen die gesetzlichen Ruhezeiten verstoßen. Diese müssen zwischen den einzelnen Arbeitstagen mindestens elf Stunden betragen.
Dokumentation und Nachweis der Überstunden
Generell ist es für alle Arbeitnehmer ratsam, ihre Überstunden sorgfältig zu dokumentieren. Sie sollten die geleisteten Überstunden schriftlich festhalten und sich diese von ihrem Vorgesetzten bestätigen lassen. Mittlerweile besteht für Arbeitgeber jedoch ohnehin eine Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen.
Eine präzise Dokumentation kann im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten als wichtiger Nachweis dienen und so die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erleichtern.
Welche Sonderregelungen und Ausnahmen sind zu beachten?
Es gibt allerdings bestimmte Berufsgruppen, für die Sonderregelungen bezüglich der Arbeitszeit und Überstunden gelten. Dies betrifft beispielsweise leitende Angestellte, die eine besondere Vertrauensstellung haben. Sie fallen dadurch nicht unter die allgemeinen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch für bestimmte Branchen, wie das Gesundheitswesen oder die Landwirtschaft, existieren abweichende Regelungen.
Überstunden, die aufgrund einer Erkrankung nicht abgebaut werden können, dürfen im Übrigen nicht verfallen. In solchen Fällen besteht also weiterhin ein Anspruch auf einen Freizeitausgleich oder eine finanzielle Vergütung.