Eine Jacke für sechs Euro, Duftkerzen für drei Euro und noch ein Ladekabel für vier Euro – die Preise auf der chinesischen Plattform Temu sind extrem günstig. Dazu winkt ein Gratisversand aus dem fernen China, wenn man einen gewissen Mindestbestellwert erreicht, der ebenfalls recht gering ist. Für die billigen Angebote gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Produktionskosten in China deutlich geringer, zum anderen funktioniert Temu ohne Zwischenhändler, sondern vernetzt Hersteller und Kundschaft direkt. Dazu kommt, dass generell immer mehr Leute ihre Waren online kaufen, anstatt im Geschäft.
Welche Tücken das haben kann, zeigen allerdings mehrere aktuelle Fälle, in denen Kundinnen und Kunden von Temu große Probleme wegen ihrer Bestellungen bekommen haben. Ein Fall aus der Schweiz erregte dabei besondere Aufmerksamkeit. Er ereignete sich vor etwas mehr als einem Jahr im Kanton Luzern. Eigentlich wollte ein 71-jähriger Rentner damals nur einen Regenschirm über Temu bestellen. Mit diesem hätte er allerdings den Mindestbestellwert nicht erreicht, weshalb er noch zwei vermeintliche Spielzeuge seinem Warenkorb hinzufügte – ein folgenschwerer Fehler, der bis vor Gericht ging.

Verbraucherschutz warnt schon lange vor Billig-Waren aus China
Bei den hinzugefügten Waren, die ihm im Übrigen vom Algorithmus der Plattform vorgeschlagen wurden, handelte es sich nämlich um kleine Steinschleudern mit Armstützen, die nach schweizerischem – und übrigens auch nach deutschem – Recht als Waffen eingestuft werden. In China sind sie offenbar hingegen als Spielzeuge zugelassen. Das Problem dabei ist zum einen, dass sich Temu-Kundinnen und -Kunden vor dem Kauf oft nicht informieren, ob die entsprechende Ware in ihrem Land überhaupt erlaubt ist. Aber auch der Anbieter selbst sortiert seine Produkte nicht entsprechend.
Im Fall des 71-jährigen Schweizers wurde das Paket vom Zoll beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage aufgrund von „Widerhandlung gegen das Waffengesetz“, wie „Blick“ berichtete. Zwar wurde der Betroffene zunächst freigesprochen, bevor der Fall dann doch noch weiter zum Kantonsgericht wanderte. Und es handelt sich offenbar nicht um einen Einzelfall. Wie das Portal weiter berichtet haben auch andere Waren bereits für Ärger gesorgt. So musste ein Temu-Kunde offenbar 750 Franken Strafe zahlen, weil er eine abgelaufene Dose CS-Gas (Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) in seinem Auto liegen hatte, die er bei dem Anbieter bestellt hatte. Ein anderer berichtet von Zoll-Problemen, weil er zwei batteriebetriebene Wasserpistolen bestellt hatte. Dabei zahlte er am Ende 50 Franken für eine Genehmigung, die offenbar gar nicht nötig gewesen wäre.
In Deutschland haben Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise ähnliche Probleme. Dabei fällt offenbar neben den hierzulande illegalen Produkten zunehmend ins Gewicht, dass viele vermeintlich harmlose Waren die Sicherheitsstandards nicht erfüllen und dann zu einer echten Gefahr werden. So warnt etwa auch die Stiftung Warentest vor giftigen und gefährlichen Produkten, die überwiegend aus China kommen. Damit verstößt Temu auch gegen geltendes EU-Recht und wäre eigentlich verpflichtet, die Waren, die über seine Plattform verkauft werden, besser zu überprüfen.

Darauf sollte man achten, wenn bei Temu und Co. bestellt
Als Reaktion darauf werden Pakete in die EU ab Juli 2026 um drei Euro teurer. Bislang müssen für Pakete, die einen Wert von 150 Euro nicht überschreiten, keine Zollgebühren bezahlt werden – ein wichtiger Baustein in der Billig-Strategie von Temu und Co. Damit dürften Bestellungen für Kundinnen und Kunden zwar teurer werden. Allerdings werden sie dadurch besser vor den Sicherheitsmängeln als solchen geschützt, wenn es am Ende dazu führt, dass sie eher auf zertifizierte Produkte setzen. Und dann könnten auch eventuelle Folgeschäden eingedämmt werden. Denn Käuferinnen und Käufer müssen unter Umständen für die Schäden haften, die durch Waren entstehen, die sie gekauft haben.
Deshalb sollte man auch unabhängig von den neuen EU-Vorgaben bei Einkäufen auf chinesischen Plattformen wie Temu oder Shein vorsichtig sein. So empfiehlt etwa die Verbraucherzentrale, besonders attraktiv scheinende Angebote kritisch unter die Lupe zu nehmen und sie etwa mit anderen Anbietern zu vergleichen. Dabei kann man etwa auch Erfahrungsberichte und Bewertungen anderer Kundinnen und Kunden mit einbeziehen. Auch die Rückgabebedingungen sollten vor einem Kauf begutachtet werden, genauso wie die jeweiligen Zollbestimmungen.
Darüber hinaus sollte man möglichst nicht in Vorkasse gehen und zudem mit der Angabe persönlicher Daten beim Kauf vorsichtig sein. Bei Produkten, bei denen ein potenzielles Sicherheitsrisiko bestehen könnte, sollte man sich zudem immer genau informieren, ob sie auf dem heimischen Markt erlaubt sind und gegebenenfalls beim Zoll direkt nachfragen. Speziell bei elektronischen Geräten, kann man überprüfen, ob ein zugelassenes CE-Zeichen existiert.
