Vor allem beim Reisen in entfernte Destinationen kommt man um das Flugzeug nur schwer herum. Allerdings gehen auch kürzere Flüge zunehmend ins Geld. Einige greifen deshalb auf einen Trick zurück, der als „Skiplagging“ bekannt ist. Mitunter wird er auch „Hidden-City-Ticketing“ genannt.
Wer preisbewusst fliegen möchte, vergleicht schon lange die Preise auf verschiedenen Plattformen und bei unterschiedlichen Airlines. Mit Skiplagging kann man aber noch deutlich mehr Geld sparen. Deshalb ist es bei den meisten Anbietern auch inzwischen verboten. Wer erwischt wird, riskiert eine Strafe.
Was ist Skiplagging überhaupt?
Unter „Skiplagging“, das sich im Übrigen aus den Begriffen „Skip“ und „lag“ zusammensetzt (übersetzt: „Überspringen“ und „Verzögerung“), versteht man eine Überkreuzbuchung. Das bedeutet, dass man eine Reise mit Zwischenstopp bucht, bei der dieser Zwischenstopp dann das eigentliche Ziel ist. Der mitgebuchte Anschlussflug wird bewusst nicht angetreten. Gerade bei beliebten und teuren Zielflughäfen kann man mit diesem Trick einiges an Geld sparen.
Es gibt aber zwei entscheidende Nachteile. Zum einen funktioniert der Vorgang nur mit Handgepäck. Denn wer Gepäck aufgeben muss, bekommt dieses bei einem Zwischenstopp nicht wieder, da es direkt in den Anschlussflieger verladen wird. Zum anderen sanktionieren Airlines dieses Verhalten inzwischen – und das teilweise deftig.

Airlines gehen zunehmend gegen Skiplagging vor
Aus Sicht der Airlines machen Strafen in diesem Fall Sinn. Denn so geht nicht nur bei der Originalbuchung Geld verloren, da der Direktflug in den meisten Fällen teurer ist und sich somit für die Anbieter mehr lohnt. Das ist meistens auf Strecken der Fall, in denen ein Anbieter wenig Konkurrenz hat; dann kann er die Preise entsprechend höher ansetzen.
Der Platz in der Anschlussmaschine ist beim „Skiplagging“ dann aber ebenfalls „verschwendet“, da er nicht von einem anderen Gast gebucht werden kann und einfach leer bleibt. Wird man von einer Airline dabei erwischt, wie man einen Flug, um Geld zu sparen, mit Absicht verpasst, dann muss man im besten Fall den Differenzbetrag zum Direktflug oder diesen dann nachträglich in Gänze bezahlen. Allerdings kann es auch weitaus härtere Konsequenzen geben.
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Im schlimmsten Fall droht Flugverbot
Dabei wird durchaus unterschieden, ob eine Maschine geplant verpasst wurde oder ob sich nach der Buchung eventuell die Bedingungen geändert haben. Das kann etwa bei sich kurzfristig veränderten Terminen oder auch einer verpassten Verbindung zur Anreise der Fall sein.
In jedem Fall sollte man in die Beförderungsbedingungen seiner Airline schauen. Dort ist der Vorgang des „Skiplagging“ teilweise detailliert beschrieben, zusammen mit eventuellen Folgen. Es ist beispielsweise auch bereits passiert, dass Passagierinnen und Passagieren die Rückreise verweigert wurde. Grundsätzlich sollte man auf diesen in Teilen verbotenen Trick also eher nicht zurückgreifen.
Deshalb sollte man sich auch vor auf „Skiplagging“ spezialisierten Anbietern in Acht nehmen. Wie etwa ein Fall aus dem Jahr 2023 zeigt, schützt eine Buchung über eine entsprechende Website nicht vor eventuellen rechtlichen Folgen. Der entsprechende Passagier wurde sogar für drei Jahre bei der Airline komplett gesperrt. Bei einem anderen Fall aus dem Jahr 2019 musste hingegen eine Nachzahlung von mehr 2000 Euro geleistet werden.

