Weniger zahlen bei schlechtem Handynetz: Neue Rechte für Mobilfunkkunden

Lange Ladezeiten und Probleme beim Telefonieren haben etwas mit schlechtem Handynetz zu tun. Jetzt wird Verbrauchern entscheidend der Rücken gestärkt, damit sie sich dagegen wehren können.
Weniger zahlen bei schlechtem Handynetz: Neue Rechte für Mobilfunkkunden
iStock / Djordje Krstic

Smartphones sind im Alltag der allermeisten Menschen allgegenwärtig. Doch damit die Geräte auch umfassend funktionieren können, brauchen sie ein gutes Handynetz – und das ist in Deutschland nicht überall gegeben. Das kann am Ende nicht nur ärgerlich für Nutzerinnen und Nutzer sein, sondern auch unnötig teuer, da sie trotzdem weiterhin für ihren Vertrag zahlen. Das ändert sich jetzt allerdings.

Dabei geht es um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich bereits seit 2021 gilt. Bisher fehlten allerdings noch entsprechende Verordnungen, damit das Recht auch für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Anwendung kommen kann.

Bei schlechtem Handynetz kann man weniger zahlen oder kündigen

Das Minderungsrecht ergibt sich aus § 57 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei können Kundinnen und Kunden einen geringeren Preis geltend machen, wenn offensichtliche Mängel bestehen. Das gilt auch für schlechtes Handynetz, da die Nutzerinnen und Nutzer dann meistens für vertraglich zugesicherte Leistungen bezahlen, die sie in der Realität allerdings gar nicht bekommen.

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Jetzt gibt es rechtsverbindliche Tests von der Bundesnetzagentur, mit denen Personen, die von schlechtem Handynetz betroffen sind, die verminderte Leistung so nachweisen können, dass sich daraus gesetzlich abgesicherte Ansprüche ergeben. Das bedeutet: Wer dauerhaft schlechtes Handynetz hat und das nachweisen kann, kann entweder ein Sonderkündigungsrecht oder einen Preisnachlass erwirken.

Entscheidend dafür ist unter anderem, welcher geschätzte Maximalwert der Datenübertragung im Vertrag steht. Kann man nachweisen, dass es „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ gibt, kann man entsprechende Ansprüche geltend machen. Wie hoch genau der jeweilige Preisnachlass dann ist, müssen die Betroffenen mit ihrem Anbieter ausmachen. Die Bundesnetzagentur hat aber bereits 2024 Vorschläge für Richtwerte gemacht.

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Mann hält beim Wandern sein Smartphone hoch, weil er schlechtes Handynetz hat
Shutterstock / we.bond.creations

So kann man schlechtes Handynetz nachweisen

Diese Vorschläge, die nun zur Anwendung kommen, legen Geschwindigkeitsschwellenwerte fest, die sich zwischen 10 und 25 Prozent bewegen. Dabei ist entscheidend, ob man in einem dicht besiedelten Gebiet wohnt oder nicht. So müssen sich Menschen auf dem Land unter Umständen mit 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit zufriedengeben. In dicht besiedelten Gebieten sind es immerhin 25 Prozent.

Dafür muss man allerdings mit der neuen Mess-App der Bundesnetzagentur insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen, wobei an mindestens drei Tagen ein Schwellenwert erreicht werden muss. Ist das nicht der Fall, weil die Geschwindigkeit des Handynetzes darunter liegt, kann man seinen Rechtsanspruch geltend machen.

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Dafür müssen Betroffene als Nachweis die Messprotokolle der App einreichen. Diese dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als vier Wochen sein. Ab dann können Kundinnen und Kunden eine Frist von zehn bis 14 Tagen setzen, in der die Anbieter nachbessern sollen. Ist dann keine Besserung festzustellen, bleibt der Preisnachlass oder die Kündigung und der anschließende Wechsel zu einem anderen Anbieter.

Verbraucherschutz geht Maßnahme nicht weit genug

Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer fordern entsprechende Schritte schon lange, zumal es die Gesetzesgrundlage bereits seit 2021 gibt. Die nun greifenden Maßnahmen finden sie allerdings nicht weitreichend genug. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, erklärt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Das sei kein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Anbieter und Kundschaft.

Zudem würden Erfahrungen aus dem Festnetzbereich zeigen, dass die Anbieter generell am längeren Hebel sitzen, so Flosbach. Im Mobilfunk gebe es allerdings den Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das Angebot an Alternativen umfangreicher sei.

Auf der anderen Seite gibt es Kritik von der Telekommunikationsbranche. Vor allem das Messverfahren sei kompliziert und würde unnötig abschrecken. Zudem könnten die Ergebnisse durch diverse äußere Faktoren beeinflusst werden.