Wer heimlich filmt, riskiert seinen Instagram-Account

Smarte Brillen ermöglichen heimliche Videoaufnahmen, die zudem zuletzt vermehrt – ohne Einverständnis – im Netz landeten. Instagram hat angekündigt, in solchen Fällen künftig hart durchzugreifen.
Wer heimlich filmt, riskiert seinen Instagram-Account
Shutterstock / Primakov

Immer häufiger findet man im Netz Videos von Personen, die der Veröffentlichung offensichtlich nicht zugestimmt haben und augenscheinlich nicht einmal wissen, dass sie heimlich gefilmt werden – denn genau darum geht es bei diesen Videos oft. Dank smarter Brillen wie etwa von Meta wird den ahnungslosen Opfern mitunter frontal ins Gesicht gefilmt, ohne dass diese etwas davon bemerken.

Besondere Aufmerksamkeit bekommen dabei sogenannte Pickup-Line-Videos. Dabei werden die Reaktionen von Personen – überwiegend von Frauen – auf eine Anmache gefilmt. Videos, in denen zu sehen ist, wie die Personen auf einen Flirt eingehen oder auch nicht, haben teilweise viele Millionen Aufrufe. Die sogenannten Pickup-Artists dahinter sind damit teilweise enorm erfolgreich.

Instagram hat nun angekündigt, gegen solche Videos hart durchzugreifen. Nicht nur die Inhalte sollen entfernt werden. Wer entsprechende Beiträge veröffentlicht, dem droht auch eine Account-Sperre.

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Instagram kündigt Maßnahmen gegen heimliche Videoaufnahmen an

Schon jetzt können Betroffene Inhalte melden und löschen lassen, wenn Videoaufnahmen von ihnen ohne Einwilligung online gestellt wurden. Das bekräftigte auch Instagram-Chef Adam Mosseri vergangene Woche. „Wenn Sie Inhalte veröffentlichen, die Menschen ausnutzen und belästigen, wie viele dieser Pickup-Line-Videos, von denen man gehört und gelesen hat, werden wir diese Inhalte entfernen“, so Mosseri.

Man wolle nicht, dass Menschen heimlich Videos von anderen Personen aufnehmen, diese belästigen und die Aufnahmen dann auf Meta-Plattformen veröffentlichen können. Gegenüber „Business Insider“ bestätigte Instagram darüber hinaus, dass etwa zwei Accounts bekannter Pickup-Artists genau deshalb gesperrt wurden.

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Maßnahmen gegen heimliches Filmen

Es bleibt das Problem, dass die Opfer meist erst selbst tätig werden oder alternativ andere Personen das Video melden müssen. Bislang suchen Plattformen wie Instagram nicht gezielt nach entsprechenden Inhalten. Zudem können Täterinnen und Täter nach wie vor einfach auf andere Plattformen wie TikToo ausweichen.

Dennoch werten es viele als positives Zeichen, dass das Problem zunehmend präsent ist und sich nun Instagram eindeutig positioniert hat, indem auch die verbreitenden Accounts gesperrt beziehungsweise deaktiviert wurden.

Darüber hinaus werden auch an anderer Stelle Maßnahmen ergriffen. So wird etwa über ein Verbot von Smart Glasses mit Videofunktion an Orten wie Schwimmbädern diskutiert. Und auch die Hersteller überlegen teilweise, wie sie nachbessern können.

Stand jetzt können Personen, die andere heimlich filmen, das verstecken, indem sie beispielsweise das rote Aufnahmelicht einfach abdecken. Ein Update soll das künftig verhindern. Die Kamera soll sich dann automatisch deaktivieren, wenn das Licht manipuliert wird.

Heimliche Videoaufnahmen von Smart Glasses: Nahaufnahme der Kamera an einer smarten Brille
Shutterstock / Alexander Fedosov

Opfer berichten von Belästigung und psychischem Druck

Wie groß das Problem ist, zeigte unter anderem ein ausführlicher Bericht der „BBC“ Anfang des Jahres. In der Reportage kommen verschiedene Opfer zu Wort, die häufig dasselbe beschreiben: Ohne ihr Wissen wurden sie mit Smart Glasses gefilmt, anschließend landeten die Aufnahmen im Netz, wo sie selbst die Videos dann zufällig fanden – oft in Kombination mit beleidigenden und übergriffigen Kommentaren.

Betroffene berichten von Beklemmungsgefühlen. Teilweise seien sie sogar auf der Straße oder im Fitnessstudio auf die Videos angesprochen worden, weil jemand sie wiedererkannt hatte. Das führe teilweise zu einer großen psychischen Belastung.

Wie ist die rechtliche Lage beim heimlichen Filmen?

Rein rechtlich ist die Lage übrigens im Großen und Ganzen klar, wobei man das Filmen und die Veröffentlichung eines Videos grundsätzlich getrennt betrachten muss. Ob etwa schon die Aufnahme selbst rechtlich unzulässig ist, hängt vom Ort und den Umständen ab. Die Persönlichkeitsrechte werden nur dann verletzt, wenn eine Person gezielt gefilmt und belästigt wird. Auch das Filmen im höchstpersönlichen Lebensbereich wie auf einer Toilette, in der Umkleide oder auch in der eigenen Wohnung ist verboten, wenn keine explizite Einwilligung besteht.

Im öffentlichen Raum sind Videoaufnahmen von Privatpersonen erlaubt, wenn sie lediglich Beiwerk oder auch Teil einer Versammlung sind. Diese Dinge sind im deutschen Recht im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 des GG) sowie in der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten geregelt. Nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) ist es zudem verboten, Bildnisse einer Person ohne ihre Einwilligung zu veröffentlichen. Daraus ergeben sich für Betroffene folgende Ansprüche:

  • Löschung des Videos
  • Unterlassung weiterer Veröffentlichungen
  • ggf. Schadensersatz / Schmerzensgeld
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Je nach Umständen werden zudem mehrere strafrechtliche Punkte relevant:

  • § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
  • Beleidigung oder Verleumdung, wenn das Video ehrverletzende Inhalte enthält
  • Nachstellung (§ 238 StGB), wenn wiederholt gefilmt und veröffentlicht wird