Eigentlich teilt die deutsche Influencerin Yules auf ihrem Account vor allem Lifestyle-und Reise-Tipps. Ab und zu gewährt sie allerdings auch Einblicke in ihren Alltag, so auch in einem aktuellen Video, das ein völlig anderes Thema als sonst zum Gegenstand macht. Die junge Frau berichtet in dem Video von einer 300 Euro hohen Strafe, die sie bei einer verpassten Restaurant-Reservierung zahlen musste und sie warnt ihre Followerinnen und Follower entsprechend.
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Dahinter steckt ein eigentlich bekanntes System, die sogenannte „No Show Fee“. Diese Strafgebühr ist vor allem in den Großstädten anderer Länder längst üblich. Sie greift, wenn jemand im Restaurant einen Tisch reserviert und diese dann kurzfristig nicht wahrnimmt. In der Regel gilt dabei eine Stornierungsfrist von 24 Stunden. Ob dann eine pauschale Summe oder eine Gebühr pro Kopf bezahlt werden muss, ist mitunter verschieden. Influencerin Yules zeigte sich nicht aufgrund der Strafgebühr an sich überrascht. Stattdessen ging es ihr offenbar vor allem um die Höhe der Summe.

Influencerin erklärt „No Show Fee“ und zeigt Verständnis – es gibt aber auch Gegenstimmen
Diese setzt sich aus 150 Euro pro Person zusammen, was bei zwei Personen entsprechend 300 Euro ergibt. Das findet die Influencerin dann doch ganz schön happig. Zwar hat es sich offenbar um ein gehobenes Restaurant gehandelt. Allerdings würden einige Menüs unter der Strafgebühr von 150 Euro liegen, weshalb sie die Summe etwas zu hoch findet. Grundsätzlich reagiert sie aber mit Verständnis auf das Erheben einer „No Show Fee“.
Diese wird gerade in der gehobenen Gastronomie nötig, weil kurzfristige Absagen von Reservierungen oft bedeuten, dass ein Tisch nicht besetzt werden kann, weshalb wichtige Einnahmen wegfallen. Eine entsprechende Gebühr schafft bessere Planbarkeit, zudem würden die meisten Restaurants auch sehr transparent darauf hinweisen, erläutert Yules in ihrem Video, die für die Praxis grundsätzlich Verständnis zeigt. Unter diesem sammeln sich jedoch die gespaltenen Kommentare.

Strafgebühren bei verpasster Reservierung haben längst Schule gemacht
So gehen die Meinungen darüber, ob Restaurants eine „No Show Fee“ erheben sollten oder nicht teilweise weit auseinander. So schreibt unter anderem jemand: „Also sorry, aber wenn ein Restaurant es nicht schafft 30 Minuten nach nicht erscheinen einen Tisch eventuell an Laufkundschaft weiterzugeben, dann weiß ich auch nicht“; der Kommentar hat mehr als 5000 Likes und somit viel Zustimmung erhalten. Einige finden auch die Frist von 24 Stunden zu knapp, denn da könne ja „alles vorfallen“. „Ich finde, 150€ Vertragsstrafe sollten verbraucherfreundlich im ersten Satz stehen und nicht erst ein Aufklappen erfordern“, merkt jemand in Bezug auf den konkreten Fall der Influencerin an.
@yulesy Aufpassen bei Restaurant-Reservierungen?👀🗓️Wusstet ihr, dass bei manchen Restaurants (manchmal nicht ganz so offensichtliche) Stornogebühren auf euch warten? Die sogenannten No Show Fees sind tatsächlich in relativ vielen Städten sehr verbreitet (Paris, New York…) und kommen immer mehr nach Deutschland. 🔎 Konkret bedeutet das: Sollte man kürzer als 24h vor der Reservierung stornieren wollen oder taucht einfach nicht auf, drohen Kosten. Ebenfalls gängige Praxis bei Reservierungen ist es mittlerweile, direkt seine Kartendetails anzugeben, damit der Betrag von dort einfach abgebucht wird, sollte euch was dazwischen kommen und ihr eure Reservierung nicht antreten.💳 Wichtig: Ich bin mir sicher, dass jedes Restaurant mit sich reden lässt, man seine Reservierung schieben kann oder man gemeinsam eine andere Möglichkeit findet. Prinzipiell finde ich das auch eine gute Taktik, damit Restaurants besser planen können und „verlässlichere“ Gäste willkommen heißen können.Was meint ihr?#gutzuwssen ♬ Originalton - Yules
Viele drücken aber auch Verständnis für das Restaurant aus. „Ich finde es richtig“ oder „Finde eine Gebühr okay“ kann man mehrfach lesen. Die Gastronomie ist im Übrigen längst nicht mehr die einzige Branche, bei der solche Strafgebühren anfallen, wenn man eine Reservierung nicht wahrnimmt. Die Verbraucherzentrale erklärt das Ganze juristisch als „eine Art Schadensersatz“. Wichtig sei, dass die potenzielle Gebühr bereits bei der Terminbuchung transparent kommuniziert wird. Dabei ist es übrigens irrelevant, ob man die Reservierung selbstverschuldet nicht einhalten konnte oder nicht.
