Der Meta-Konzern hat durch Facebook eine Niederlage vor dem Berliner Landgericht hinnehmen müssen. Dabei ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale, die eine Funktion der Social-Media-Plattform ins Visier nimmt: den Freunde-Finder. Mit diesem Feature können registrierte Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, indem sie ihre eigenen Daten verwenden, nach Personen suchen. Dafür wird etwa auf die Kontaktdaten, die im verwendeten Endgerät gespeichert sind, zugegriffen.
Das ist allerdings rechtswidrig, wie das Berliner Landgericht II nun entschieden hat. Konkret geht es darum, dass dadurch auch Daten auf den Facebook-Servern gespeichert werden, die zu Personen gehören, die überhaupt keine Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes sind. Entsprechend konnten sie auch nie der Verwendung ihrer Daten in irgendeiner Form zustimmen. Die entsprechenden Daten fließen dann auch unter anderem in die Freundschaftsvorschläge ein, die durch die Plattform generiert werden.

Warum die Freunde-finden-Funktion von Facebook rechtswidrig ist
Die Kritik der Verbraucherzentrale wird auch im Gerichtsurteil aufgegriffen. Denn die Durchschnittsverbraucherinnen und Verbraucher könnten nicht damit rechnen, dass die eigenen Daten „trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden.“ Eine weitere Begründung des Urteils lautet zudem, dass jemand, der Facebook nicht nutzen würde, entsprechend auch nicht davon profitieren könne, dass seine Daten dort gespeichert würden. So könnten zudem Daten von Personen, die sich bewusst gegen einen Account bei Facebook entschieden hätten, doch noch beim Unternehmen landen, sobald auch nur eine Person ihrem Bekanntenkreis die Plattform nutzt.
Das Urteil bezieht sich lediglich auf Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland. Für diese ändert sich jetzt zunächst allerdings erst einmal nichts. Denn das Gericht hat zwar die Funktion als solche für rechtswidrig erklärt; bei einem Verstoß drohen dem Meta-Konzern Strafen von 250.000 Euro. Allerdings wurde der Anbieter nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten zu löschen. Für neue Nutzerinnen und Nutzer könnte das allerdings bedeuten, dass die Freunde-finden-Funktion künftig deutlich eingeschränkt wird.

So kann man bereits hochgeladene persönliche Daten bei Facebook löschen
Wer keinen Account bei Facebook hat, konnte sich auch bisher schon an das Unternehmen wenden, um herauszufinden, ob irgendwelche Daten zur eigenen Person auf den Servern gespeichert sind. Mit dem neuen Urteil gibt es nun die rechtliche Handhabe, um auf einem Löschen der Daten zu bestehen beziehungsweise das selbst anzustoßen.
Wer ein Facebook-Konto hat, kann zudem das Hochladen von Kontakten verhindern. Dafür geht man in der App in die Einstellungen und anschließend auf „Kontenübersicht“. Dort findet man den Bereich „Kontakte hochladen“. Dort kann man sowohl für die Plattform als auch für den Messenger „Kontakte kontinuierlich prüfen“ (Plattform) oder „Kontakte hochladen“ (Messenger) deaktivieren. Alternativ kann man dem Anbieter auch in den Einstellungen des Endgeräts den zugriff auf die eigenen Kontakte verweigern.
Darüber hinaus könnte das Urteil gegen Facebook eine gewisse Signalwirkung haben. Immerhin gibt es auch andere Anbieter, die auf ähnliche Funktionen zurückgreifen. Ob sich diesbezüglich etwas ändert, muss sich noch zeigen, zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
