Wegen ihrer Nintendo Switch: Ärztin bekommt Ärger mit Arbeitgeber

Eine junge Ärztin wird von ihrem Arbeitgeber kritisiert, weil sie auf dem Arbeitsweg mit ihrer Nintendo Switch gespielt hat. Der Fall spaltet das Netz.
Wegen ihrer Nintendo Switch: Ärztin bekommt Ärger mit Arbeitgeber
IMAGO / Pond5 Images
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Dass Ärztinnen und Ärzte eine besondere Verantwortung tragen, ist allgemein anerkannt. Sie übernehmen, genau wie andere, die im Gesundheitswesen arbeiten, die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten. Dafür wird großes Vertrauen in ihre Fähigkeiten und Professionalität gesetzt. Das gilt auf jeden Fall am Arbeitsplatz, aber was ist mit dem Privatleben?

Diese Frage stellt sich aktuell eine 25-jährige Assistenzärztin via Reddit. Dort berichtet sie von einer persönlichen Erfahrung, in der sie von der Personalabteilung ermahnt wurde. Der Grund: Auf ihrem Weg zur Arbeit fahre sie auch 45 Minuten mit dem Bus, wobei sie sich die Fahrtzeit oft mit ihrer Nintendo Switch vertreiben würde. Dabei sei sie offenbar von jemandem beobachtet worden, der dann Beschwerde gegen sie eingereicht habe. Die Begründung stößt bei vielen auf Unverständnis.

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Ärztin wird wegen Nintendo Switch ermahnt

Grund der Beschwerde sei nämlich laut dem Post mangelnde Professionalität. In dem Beitrag heißt es: „Es wurde gesagt, dass Patienten mich sehen und sich denken könnten, ich würde meinen Job nicht ernst nehmen und sei zu unreif. Als Alternative schlug man mir vor, die Zeit doch lieber mit medizinischen Podcasts oder Fachliteratur zu nutzen, was ich schon ziemlich frech finde.“ Die junge Ärztin betont in ihrem Post, dass sie wirklich nur im Bus und niemals auf dem Klinikgelände und selbstverständlich nicht in ihrer Arbeitszeit spielen würde. Sie fügt außerdem die Frage hinzu, ob es beispielsweise besser wäre, wenn sie während der Fahrt auf ihr Handy schauen und etwa Social Media nutzen würde, statt mit ihrer Nintendo Switch zu spielen.

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Im Netz bekommt die junge Frau viel Zuspruch. Viele äußern ihr Unverständnis und betrachten das Verhalten des Arbeitgebers als Eingriff in die Privatsphäre. Ein Nutzer weist auch darauf hin, dass Videospiele die Hand-Augen-Koordination verbessern würden, was ja auch im Sinne des Arbeitgebers sei. Ein Nutzer, der nach eigenen Angaben selbst Arzt ist, schreibt: „Es stimmt zwar theoretisch, daß ein Arzt auch in seinem Privatleben an 'standesgemäßem Verhalten' gemessen wird, aber das bezieht sich auf Fehltritte in einer Größenordnung, daß das Vertrauen in die Rolle des Arztes erschüttert ist - z.B. Parties mit Koks und Freudendamen, massive Steuervergehen im strafbaren Rahmen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, schmutzige Geschäfte am Rande der Legalität usw., aber eben nicht, daß der Arzt zockt (...).“

Frau spielt mit Nintendo Switch
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Was gilt während des Arbeitsweges?

Schaut man sich die Rechtslage an, dann scheint der allgemeine Tenor richtig zu sein. Da der Arbeitsweg – bis auf wenige Ausnahmen – nicht als Arbeitszeit zählt, hat der Arbeitgeber auch kein Mitbestimmungsrecht, wie der Weg genau gestaltet wird, solange das keine Auswirkungen darauf hat, dass die Person pünktlich und arbeitsfähig am Arbeitsplatz erscheint. „Der Arbeitsweg ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers“, erklärt etwa Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in der „Rheinischen Post“.

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Der Arbeitsweg sei dabei „im Grundsatz Privatsache“, solange nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ob das im Fall der Ärztin mit der Nintendo Switch der Fall war, ist nicht bekannt, es wäre allerdings durchaus unüblich. Allerdings darf der Arbeitgeber tätig werden, wenn man im Rahmen von Freizeittätigkeiten den Ruf des Unternehmens gefährdet. Klassische Beispiele sind etwa politisch extreme Äußerungen in der Öffentlichkeit, aber auch hier dürfte das Spielen mit einer Konsole im Bus definitiv nicht dazu zählen.