Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen im kommenden Jahr deutlich steigen. Wie die neuesten Pläne des Bundesarbeitsministeriums zeigen, wird es für Gutverdiener ab 2026 demnach teurer.
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, ist eine Anhebung von 5,16 Prozent geplant. Diese Grenze wird jährlich angepasst und ist an die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne der Arbeitnehmer gebunden. Die Höhe soll somit an die Lohnentwicklung angepasst werden. Durch die Anhebung werden sich die Obergrenzen für die beitragspflichtigen Einkommen ändern. Insbesondere Gutverdiener werden demnach zur Kasse gebeten.

Beitragsbemessungsgrenze steigt: Gutverdiener müssen mit höheren Sozialabgaben rechnen
Doch nicht nur Arbeitnehmer sind von den höheren Abgaben betroffen. Auch die Arbeitgeber müssen mit Mehrkosten rechnen, denn die Sozialabgaben werden in Deutschland von beiden Seiten getragen. Die Grenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird von 66.150 auf 69.750 Euro jährlich steigen. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 auf 101.400 Euro im Jahr angehoben.
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Personen, die bis zur neuen Grenze verdienen, müssen mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Die Union erklärte bereits, dass die Höhe der Abgaben "den dringlichen Reformbedarf in unserem Sozialsystem" verdeutlichen würde. Die SPD wollte sogar die Bemessungsgrenze der Krankenkasse auf das Niveau der Rentenversicherung anheben. Allerdings gab es für diesen Vorschlag bereits heftigen Gegenwind. Stattdessen möchte die Koalition einen anderen Weg zur Verbesserung des Gesundheitssystems finden.