Ab 2026: Millionen Arbeitnehmer werden mehr Geld erhalten

Im Januar 2026 wird es eine entscheidende Änderung geben, von der Millionen Arbeitnehmer profitieren können. Wer betroffen ist und worauf auch Arbeitgeber achten müssen.
Ab 2026: Millionen Arbeitnehmer werden mehr Geld erhalten
Andrii Iemelianenko/Shutterstock
Anzeige

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell noch 12,82 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2026 wird dieser Betrag allerdings angehoben. Ab diesem Stichtag wird der Mindestlohn bei 13,90 Euro liegen und Millionen Arbeitnehmer können von dieser Änderung profitieren.

Dazu zählen auch Minijobber. Laut der Minijob-Zentrale nutzen ganze 6,9 Millionen Menschen diese Verdienstmöglichkeit in Deutschland. Insbesondere Studenten, Rentner oder auch Mütter wollen lediglich nebenbei Geld verdienen und keine Vollzeitstelle annehmen. Zudem unterscheidet sich der Minijob durch die Verdienstgrenze sowie andere sozialversicherungsrechtliche Regelungen von einer Teilzeitstelle. Ab dem kommenden Jahr wird aber nicht nur der Mindestlohn angehoben, auch die Verdienstgrenze wird als Konsequenz ansteigen.

Ab 2026: Millionen Arbeitnehmer werden mehr Geld erhalten
Roman R/Shutterstock

Vorteil für Minijobber: Ab 2026 steigen Mindestlohn und Verdienstgrenze

Bei der Erhöhung im Jahr 2022 legte die Bundesregierung fest, dass sich die Verdienstgrenze künftig nach der Höhe des geltenden Mindestlohnes richten soll. Somit wird die Verdienstgrenze im Januar voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat ansteigen. Im Jahr 2027 soll eine weitere Erhöhung folgen. Der Mindestlohn soll dann 14,60 Euro betragen. Minijobber profitieren erneut, denn die Grenze wird auf 633 Euro angehoben. Die neue dynamische Minijob-Grenze soll sich stets an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Zur Bestimmung der Grenze wird die Formel Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze (aufgerundet auf volle Euro) angewendet.

Auch interessant: Wer so viel Geld auf dem Bankkonto hat, erhält besondere Vorteile

Anzeige

Arbeitnehmer oder Arbeitgeber müssen allerdings keine großen Änderungen vornehmen. Da die Grenze mit dem Mindestlohn ansteigt, muss die Arbeitszeit im Vertrag künftig nicht mehr verringert werden. Einzig die Höhe der Vergütung muss im Arbeitsvertrag angepasst werden. Alle Minijobber, die älter sind als 18 Jahre, müssen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Allerdings gibt es darüber hinaus Branchen mit einem eigenen Mindestlohn und separaten Regelungen.