Der Frühling kündigt sich klassischerweise mit Schneeglöckchen an, die zunehmend ihre Köpfe aus der Erde strecken. Die feingliedrigen kleinen Blumen mit den zartgrünen Stielen und den weißen Blüten erfreuen sich aufgrund dieser Sonderstellung und auch aufgrund ihrer Optik großer Beliebtheit. Deshalb mag es für den einen oder anderen naheliegen, einfach ein paar Exemplare zu pflücken, um sich mit einem Strauß zu Hause täglich daran zu erinnern, das Frühling wird.
Das sollte man allerdings unbedingt unterlassen. Denn wer dabei erwischt wird, der muss unter Umständen ein enormes Bußgeld zahlen. Je nach Bundesland zwischen 25 und sogar 50.000 Euro an. Besonders teuer wird es Brandenburg (bis zu 5000 Euro), in Thüringen und Rheinland-Pfalz (jeweils bis zu 10.000 Euro), in Bremen (bis zu 20.000 Euro) und in Hamburg (bis zu den erwähnten 50.000 Euro). Doch warum kann das ganze so teuer werden?

Schneeglöckchen helfen aktiv dabei, Schnee schmelzen zu lassen
Die Schneeglöckchen stehen trotz ihrer Häufigkeit unter Naturschutz; daher die teils saftigen Bußgelder. Denn Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, darf man weder pflücken noch ausgraben oder sonst irgendwie beschädigen. Der Grund dafür ist der ökologische Wert, den die Blumen der sie umgebenden Pflanzen- und Tierwelt bieten. So sind sie bereits früh im Jahr eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Was übrigens erlaubt ist, ist das Pflücken von Schneeglöckchen im eigenen Garten
Neben dem Bußgeld gibt es allerdings noch einen weiteren Grund, warum man von der Pflanze trotz ihrer Schönheit besser die Finger lassen sollte. Die kleinen Blumen sind nämlich giftig. Das gilt für alle Teile der Pflanze, vor allem aber für die Zwiebel, die giftige Amaryllidaceen-Alkaloide enthält. Das Berühren ist zwar in der Regel ungefährlich. Gerade wer kleine Kinder oder Haustiere hat, sollte aber besondere Vorsicht walten lassen. Wer Teile von Schneeglöckchen isst, muss mit Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen rechnen, vor allem bei größeren Mengen.
