Verbotene Babynamen: So darf man sein Kind in Deutschland nicht nennen

Babynamen sind, wie so vieles, Geschmackssache. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Namen, die in Deutschland verboten sind – teilweise aus gutem Grund.
Verbotene Babynamen: So darf man sein Kind in Deutschland nicht nennen
iStock / hobo_018
Anzeige

Wie man sein Kind nennt, ist in der Regel Privatsache und geht auch den deutschen Staat nichts an. Dabei gibt es immer wieder Namen, die bestenfalls für Irritation und schlimmstenfalls für Empörung sorgen. In jüngster Vergangenheit sorgten etwa die Influencerin Indy Clinton oder auch YouTube-Star Trisha Paytas für Wirbel. Clinton benannte ihre Tochter nach einer Disney-Figur, Paytas nach einem Superhelden; beide ernteten einen Shitstorm.

Deshalb gibt es einige Namen, die in Deutschland verboten sind, wobei es auch darum geht, die Kinder zu schützen, die im Zweifel darunter zu leiden haben. Deshalb gelten etwa laut „T-Online“ ganz grundsätzliche Regeln: Ein gewählter Vorname muss auch als solcher erkennbar sein. Beleidigende und herabwürdigende Namen sind dabei genauso verboten, wie Marken- oder auch Ortsbenennungen. Bei bereits negativ aufgeladenen Kandidaten gilt ebenfalls ein Verbot; dazu gehören etwa „Satan“ oder auch Judas“, der biblische Verräter. Auch Titel, egal ob adliger oder akademischer Natur, werden nicht zugelassen. Darüber hinaus gibt es eine Begrenzung bei der Anzahl der Vornamen und auch Geschwister dürfen nicht gleich heißen.

Verbotene Babynamen: Kleines Baby in ein weißes Handtuch geweickelt
iStock / PeopleImages

Skurrile Namen, die in Deutschland verboten sind

Der Kreativität sind aber grundsätzlich kaum Grenzen gesetzt, was offenbar einige Eltern so auf die Spitze treiben, dass ihr Babyname vom Amt abgelehnt wird. So gab es offenbar Fälle, in denen ein Kind „Gucci“, „Borussia“ oder „Ferrari“ heißen sollte. Beides ist hierzulande verboten. Skurril muten auch Namen wie „Bierstübl“, „Knirpsie“, „Sheißerle“ oder „Puhbert“ an. „König“ und „Lord“ wurden ebenfalls verboten. Schwierig wird es auch bei realen Vorbildern. So wollten Eltern ihre Kinder offenbar „Mickilauda“, „Lenin“ oder auch „Osama bin Laden“ nennen. Alle drei Kandidaten wurden jedoch nicht zugelassen, genauso wie „Schröder“, „Müller“ oder „Meyer“, weil das hierzulande gängige Nachnamen sind, die entsprechend nicht als Vorname verwendet werden dürfen. Das gilt auch für im Ausland verbreitete Namen, wenn sie hierzulande bekannt sind, wie zum Beispiel „McDonald“ oder „Holgerson“.

Besonders ausgefallene Kandidaten sind auch „Verleihnix“, „Nelkenheini“, „Mechipchamueh“ oder „Excalibur“. Keiner davon wurde vom Amt letztlich zugelassen. Gleiches gilt für Namen, die auf Lebensmitteln basieren, wie etwa „Peanut“ (Englisch für Erdnuss), „Popcorn“, „Joghurt“ und „Whiskey“. Spitznamen wie „Schnucki“ oder „Puppe“ sind übrigens auch als richtige Vornamen verboten. Und ob die eingangs erwähnten Beispiele von Indy Clinton und Trisha Paytas hierzulande durchgegangen wären, ist fraglich. Immerhin wurden etwa „Schneewittchen“ und „Pinocchio“ bereits abgelehnt.

Anzeige

Eine richtige Liste mit verbotenen Babynamen gibt es in Deutschland allerdings nicht, wobei man sich bei der Wahl grundsätzlich an die oben genannten Kriterien halten sollte. Im Zweifel ist es aber Ermessenssache des jeweiligen Amtes. Was bei einem Amt abgelehnt wurde, könnte also bei einem anderen bewilligt werden. Wer noch auf der Suche nach Inspiration ist: Es gibt auch Namen, die laut Wissenschaft besonders schön sind.