Fünf Monate ist es her, dass der 36-jährige Zugbegleiter Serkan C. bei einer Ticketkontrolle tätlich angegriffen und dabei so schwer verletzt wurde, dass er anschließend im Krankenhaus verstarb. Der Täter konnte direkt im Anschluss festgenommen werden. Die Beweislage war recht eindeutig, da es sowohl zahlreiche Zeuginnen und Zeugen als auch Videoaufzeichnungen der Tat gab; entsprechend dauerte der Prozess nur wenige Wochen. Jetzt ist ein Urteil gefallen.
Täter wurde im Fall Serkan C. schuldig gesprochen
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Anklage zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Wegen dieses Tatbestandes wurde der Angeklagte, der in Luxemburg wohnhaft ist, nun auch schuldig gesprochen. Allerdings wurde den geforderten zwölf Jahren Haft nicht entsprochen. Stattdessen wurde der Täter nun zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Seine Verteidigung hatte noch auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das hätte eine Strafe „im Bereich des unteren Strafrahmens“ nach sich gezogen. Die Familie des getöteten Zugbegleiters trat in Form seines Vaters und seiner Brüder als Nebenkläger in dem Prozess auf. Ihre Anwälte hatten die Tat sogar als Mord aus niederen Beweggründen eingestuft und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Gericht folgte jedoch in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Diese sah nach den Ermittlungen keinen Tötungsvorsatz. Den Tötungsvorsatz bestritt auch der Angeklagte, der ansonsten seine Schuld einräumte. Zudem bat er die Familie des Opfers um Verzeihung. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Opferfamilie hatte bereits vor dem Richterspruch in Saal 4 angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Mehr Schutz für Bahnpersonal gefordert
Die Tat ereignete sich im Februar in einem Regionalexpress in der Nähe von Landstuhl (Rheinland-Pfalz). Als Zugbegleiter Serkan C. den Täter kontrollierte, hatte dieser keinen gültigen Fahrausweis bei sich und verweigerte zudem eine Angabe zu seinen Personalien. Als Serkan C. ihn daraufhin des Zuges verweisen wollte, wurde er von dem Täter unter anderem mit Schlägen gegen den Kopf attackiert. Später starb er an einer Gehirnblutung.
Der Fall löste deutschlandweit eine Welle der Empörung und Anteilnahme aus. Zudem wurde eine Debatte über die Sicherheit von Eisenbahnpersonal angestoßen. Bahnchefin Evelyn Palla forderte damals: „Wir alle müssen uns die Frage stellen, warum kommt es immer wieder zu solchen Gewaltausbrüchen?“
Welche Maßnahmen wurden nach dem Tod des Zugbegleiters ergriffen?
Die Zahlen zeigen, dass Bahn-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter täglich Gewalt ausgesetzt sind. So teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Linken mit, dass allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 1.630 Beschäftigte der Bahn Opfer von Straftaten geworden sind. Laut Polizeistatistik ging es dabei um 662 Fälle von Körperverletzung, 175 Fälle von gefährlicher Körperverletzung und 661 Fälle von Bedrohungen.
Nach dem Tod des Zugbegleiters Serkan C. wurden einige Maßnahmen angekündigt. Dazu gehörte unter anderem der Test von stichfesten Schutzwesten und der verstärkten Ausstattung des Personals mit Bodycams. Nach der Linken-Anfrage monierte allerdings etwa der Abgeordnete Dietmar Bartsch: „Der entsetzliche Tod des Zugbegleiters Serkan C. im Februar, der das ganze Land schockiert hat, hat offensichtlich nichts verändert.“
Dieser Einschätzung widerspricht die Deutsche Bahn und verweist auf neue Sicherheitskonzepte in Regionen, in denen die Übergriffe zunähmen. So testet die Bahn dort unter anderem eine Eins-zu-Eins-Betreuung im Kundenservice durch Personal mit Sicherheitskenntnissen. Seit Juli werden zudem die erwähnten stichfesten Westen getestet.

