In der Silvesternacht kam es in der Bar „Le Constellation“ zu einem Brand, bei dem 41 Menschen starben. An dem Abend trafen sich hauptsächlich junge Menschen in Crans-Montana, um gemeinsam das neue Jahr zu feiern. Noch immer werden zahlreiche Verletzte in Krankenhäusern behandelt.
Es dauerte nicht lange, bis gegen die Besitzer der Bar, Jacques und Jessica M., schwere Vorwürfe erhoben wurden. Unter anderem geht es um den Schaumstoff, der in der Bar zur Schalldämmung verwendet wurde und fehlende Brandschutzkontrollen. Fast fünf Monate nach der Katastrophe zeigt die Schweizer Polizei den Familien der Opfer erstmals ein Beweisvideo aus der Feuer-Nacht.

Was geschah in der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana?
Die Angehörigen dürfen sich den Zusammenschnitt mehrerer Aufnahmen ab dem 30. April erstmals ansehen. Die Videos stammen von Überwachungskameras innerhalb der Bar und der Umgebung des Vorplatzes. Unter anderem soll geklärt werden, wer die Wunderkerzen auf den Flaschen platzierte, die schließlich die Schaumstoffdecke in Brand setzten und ob Jessica M. tatsächlich keinen Alarm schlug. Der Besitzerin wird unter anderem vorgeworfen, sie habe das Lokal einfach verlassen, ohne den Gästen nach draußen zu helfen oder andere Notfallmaßnahmen zu ergreifen.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, beginnen die Aufnahmen um 1:20 Uhr. Die Flammen zerstörten die Kameras jedoch um 1:28 Uhr. Nachdem die Decke in Brand gesetzt wurde, kam es zu einem Flashover, bei dem sich die Flammen blitzschnell über den gesamten Raum ausbreiteten und Gase in der Luft entzündeten. „Diese Bilder sind fundamental. Wir müssen verstehen, was diese Kinder in jenen zwei Minuten erlebt haben, die sie das Leben gekostet oder sie für immer gezeichnet haben“, erklärte Catherine Chirazi, Anwältin der Opferfamilien.
Alle Details: 40 Tote in Crans-Montana: Wie kam es zum Brand in der Bar „Le Constellation“? Erste Details bekannt
Bis zu einem Urteil gilt für die Betreiber der Bar in Crans-Montana jedoch die Unschuldsvermutung. In dem eröffneten Verfahren geht unter anderem um fahrlässige Tötung, Brandstiftung und fahrlässigen Totschlag. Um einen Missbrauch der Aufnahmen zu verhindern, werden sie nur unter strengen Sicherheitsmaßnahmen gezeigt.

