Zuschuss wird fortgeführt: Millionen Bürger erhalten bis zu 460 Euro

Auch in diesem Jahr werden wieder Millionen Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss in Höhe von bis zu 460 Euro erhalten.

22.03.2024, 20:57 Uhr
Zuschuss wird fortgeführt: Millionen Bürger erhalten bis zu 460 Euro
sweet_tomato/Shutterstock
Anzeige

In den vergangenen Monaten ist das Leben in Deutschland teurer geworden. Alles begann mit der Corona-Krise und dem Krieg in der Ukraine. Allerdings wirkt die Ampel-Regierung diesen Problemen mit einem Zuschuss für verschiedene Bürger und weiteren entlastenden Maßnahmen entgegen. Darunter die sogenannte Grundrente. Sie steht auch in diesem Jahr wieder Millionen Rentnerinnen und Rentnern zu.

Insgesamt können Betroffene bis zu 460 Euro vom Staat erhalten. Der Zuschuss ist für Senioren gedacht, die in ihrem Berufsleben unterdurchschnittlich verdient haben und jetzt von einer zu niedrigen Rente leben müssen. Der genaue Betrag wird allerdings individuell berechnet. "Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt rund 86 Euro (brutto). Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, kann der Zuschlag abhängig von der Vorleistung höher oder niedriger ausfallen. Maximal kann er aktuell etwa 460 Euro betragen", erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Anzeige
Christos Tsartsianidis/Shutterstock

Wer auch dieses Jahr den begehrten Zuschuss erhalten wird

Das sogenannte Grundrentengesetz ist bereits im Jahr 2021 in Kraft getreten. Seitdem erhalten erste Rentner den besagten Zuschuss. Auch in diesem Jahr wird der Grundrentenzuschlag Millionen Bürgern ausgezahlt. Insgesamt beziehen ihn über 1,1 Millionen Senioren in Deutschland. Wer beispielsweise 2024 in Rente geht und sich unsicher ist, ob er die Förderung erhalten kann oder nicht, muss keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob man zu den Berechtigten gehört oder nicht. Anschließend wird man per Post darüber informiert.

Anzeige

Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Mindestens 33 Jahre lang müssen Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein. Dabei kann es sich um eine versicherte Tätigkeit, Kindererziehung, die nicht kommerzielle Pflege von Angehörigen oder auch die Pflichtbeiträge von Selbstständigen handeln. Nach 35 Beitragsjahren wird die volle Grundrente gewährt. Das Einkommen muss stets zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen gelegen haben. Wer sich fragt, ob er Anspruch auf den Zuschuss hat, kann zudem die Rentenversicherung kontaktieren und sich bei den Verantwortlichen informieren. 

Anzeige