Winterdienst: Bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis möglich

Durch bestimmte Ausgaben haben viele Bürger die Möglichkeit Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Beim Winterdienst sind sogar bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis drin.

18.12.2023, 12:50 Uhr
Winterdienst: Bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis möglich
Symbolbild © istockphoto/Alexander Marc Duering
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Winterdienst als Steuersparmaßnahme: So senken Wohneigentümer und Vermieter ihre Kosten In den frühen Morgenstunden, wenn Deutschland unter einer dicken Schneedecke ruht, wird für Wohneigentümer und Vermieter der Winterdienst zur Pflicht. Gehwege und Zufahrten müssen von Schnee und Glätte befreit werden, um Passanten vor gefährlichen Stürzen zu schützen. Was viele jedoch nicht wissen: Diese mühevolle Arbeit lässt sich nicht nur in Sicherheit, sondern auch steuerlich in bare Münze umwandeln. Der Winterdienst kann nämlich bis zu 4.000 Euro jährlich Steuerersparnis einbringen. Durch geschickte Steueroptimierung beim Winterdienst sparen Die Übertragung der Streu- und Räumpflicht auf die Mieter ist eine Option für Vermieter. Doch bei Missachtung dieser Pflicht drohen empfindliche Bußgelder, die im Bußgeldkatalog festgehalten sind. Eine Alternative besteht darin, eine gewerbliche Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen. Diese Kosten sind nicht nur eine sinnvolle Investition in die Sicherheit, sondern können auch steuerlich geltend gemacht werden, wie die Stiftung Warentest betont. Durch diese Maßnahme ist eine Ersparnis von bis zu 4.000 Euro im Jahr möglich, da das Finanzamt 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro anerkennt. Entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt ist die sorgfältige Dokumentation der Zahlungen. Ein Kontoauszug dient als Beleg für die Steuererklärung. Daher ist es ratsam, Rechnungen stets per Überweisung oder Lastschrift zu begleichen. Wichtige Details zur Steuerersparnis Das Bundesministerium für Finanzen bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur Steuerersparnis: die "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen" gemäß Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes. In der Steuererklärung tragen Verbraucher die durch den Winterdienst entstandenen Kosten in Zeile 72 des Mantelbogens ein, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen. Gartenarbeiten fallen ebenfalls in diese Kategorie. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Winterdienstmaßnahmen steuerlich begünstigt sind. Laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen wird die Räumung der Gehwege als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt, jedoch nicht die Räumung der Fahrbahn. Das Finanzamt akzeptiert nur Kosten, die direkt auf dem eigenen Grundstück anfallen, da sie als haushaltsnah gelten. Insgesamt ermöglicht der Winterdienst somit nicht nur Schutz vor winterlichen Unfallgefahren, sondern auch, durch kluge steuerliche Überlegungen erhebliche Kosten zu sparen und bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis zu nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation der Ausgaben und die Kenntnis über die steuerlich begünstigten Maßnahmen sind dabei entscheidend.