Weihnachtsdeko: Wer nicht aufpasst, dem droht die Abschaltung

Wer die Möglichkeiten hat und Weihnachten liebt, schmückt sein Haus gerne mit aufwändiger Weihnachtsdeko. Doch wer es damit übertreibt, muss unter bestimmten Umständen mit einer Abschaltung rechnen. Daher sollte man die folgenden Dinge beherzigen.

13.12.2023, 16:50 Uhr
Weihnachtsdeko: Wer nicht aufpasst, dem droht die Abschaltung
Symbolbild © istockphoto/Fotomicar
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Weihnachtsdeko – Das sollten Hauseigentümer beachten Für viele Menschen ist Weihnachten ohne Weihnachtsdeko einfach kein Weihnachten. Manche halten ihre Dekoration minimalistisch. Für andere kann es gar nicht genug sein. Was innerhalb der eigenen vier Wände passiert, ist Privatsache. Doch sobald es draußen an die Hausfassade geht, kann es unter bestimmten Umständen die Nachbarn betreffen. So mancher Nachbar argumentiert damit, dass auch die Weihnachtsdeko an Fassade und auf dem eigenen Grundstück seine Privatsache ist. Schließlich handelt es sich um sein Eigentum. Doch richtig ist dies nicht. Denn auch dann ist man verpflichtet darauf zu achten, dass die Beleuchtung nicht ständig und permanent in die Wohnung oder das Haus des Nachbarn leuchtet. Dasselbe gilt auch für Weihnachtsdeko, die mit Musik ausgestattet ist. Wenn diese permanent und zu laut abgespielt wird, wird die Ruhe der Nachbarn gestört. Wer dann nicht reagiert und Rücksicht nimmt, dem droht sogar die Abschaltung. Eine Zeitschaltuhr kann hier einfach Abhilfe schaffen. So leuchtet und dudelt es in der Nachbarschaft nicht permanent. Das müssen Mieter beachten Als Mieter dagegen muss man noch mehr Rücksicht walten lassen. Zum einen liegen die Wohnungen näher beieinander. Man teilt sich einen Hausflur und lebt viel enger zusammen. Allein deswegen muss man schon mehr Rücksicht nehmen. Wer seinen Balkon oder die Fassade dekorieren möchte, muss dies zuvor mit seinem Vermieter absprechen. Größere Dekorationselemente wie ein Tannenbaum haben im Hausflur gar nichts zu suchen. Diesen kann man mit einem Gemeinschaftsraum vergleichen. Außerdem ist der Flur ein Fluchtweg, der zu jeder Zeit frei sein muss. Auf echte, brennende Kerzen sollten Mieter ebenfalls verzichten. Sie stellen eine Brandgefahr dar und sollten aus dem Grund schon nicht aufgestellt werden. Weihnachtsdeko in den eigenen vier Wänden Generell ist die Weihnachtsdekoration in den eigenen vier Wänden reine Privatsache. Hier kann man sich austoben und jeden Winkel mit blinkenden Lichtern und Zweigen dekorieren. Doch als Mieter gilt auch hier: Es ist alles erlaubt, was nicht das Eigentum des Vermieters beschädigt. Und in der eigenen Wohnung sollte man zu seinem eigenen Schutz natürlich keine echten Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen. Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet und auf die Nachbarn Rücksicht nimmt, kann natürlich seiner Weihnachtsliebe freien Lauf lassen. Denn schließlich muss sich in den eigenen vier Wänden jeder selbst wohlfühlen. Und wer die Weihnachtszeit mit ausgiebigem Schmücken genießen will, der sollte dies auch machen dürfen.