Wegen GEMA: Weihnachtsklassiker in Kita verboten

Für Kinder hat Weihnachten etwas magisches an sich. Weniger zauberhaft ist jedoch, was jetzt wegen einer Regelung der GEMA zu einem Weihnachtsklassiker bei einer Kita geschah. Dort wurde der Song nämlich jetzt verboten.

16.12.2023, 13:50 Uhr
Wegen GEMA: Weihnachtsklassiker in Kita verboten
Symbolbild © istockphoto/Rawpixel
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Weihnachtsklassiker fliegt aus der Kita Vorsicht, es könnte jetzt zu einem Ohrwurm kommen. Doch dieses Lied gilt als einer der Klassiker für Kinder zu Weihnachten. Etwas Skurriles hat sich jedoch jetzt in einer Einrichtung ereignet, sodass aufgrund der GEMA der Weihnachtsklassiker in der Kita jetzt verboten ist. Ärger gab es wegen eines Songs von Rolf Zuckowski. Wer hat das Lied nicht als Kind schon gesungen? "In der Weihnachtsbäckerei" ist auch heute noch ein besonderes Lied, das Kindern Freude bereitet. In einer nordrhein-westfälischen Kita jedoch darf das Lied jetzt nicht mehr erklingen. Wie Medien berichten, hat die Kita "Bärenhöhle" eine Adventsfeier geplant. Doch dann kam es dicke. Es hat sich ″ausgebäckert‶ Laut den Reglements gelten auch Kita-Feiern im rechtlichen Rahmen als eine öffentliche Veranstaltung. Auf diesen Veranstaltungen dürfen keine urheberrechtlich geschützten Musikwerke gespielt werden. Außer, man hat eine Genehmigung. Andernfalls flattert Ärger durch die GEMA ins Haus. Für die Kita kam dies recht überraschend, denn sie sollten nun für den Song von Rolf Zuckowski ordentlich Gebühren berappen. So sorgte die GEMA also dafür, dass der Weihnachtsklassiker "In der Weihnachtsbäckerei" in der Kita nicht zur adventlichen Stimmung beiträgt. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Musikern. Wer also einen Song, der durch die GEMA vertreten wird, auf einer Feier abspielen will, muss dafür eine Genehmigung beantragen. Die Kita hätte also die Feier bei der GEMA anmelden müssen, heißt es. Dabei werden 150 Euro für die Nutzung des Liedes "In der Weihnachtsbäckerei" fällig, heißt es weiter. Das Problem mit der Bürokratie Gegenüber Medienvertretern erklärte Kita-Vorstandschef Björn Schmitz: "Es geht gar nicht so um die Höhe der Gebühr, sondern eher den bürokratischen Aufwand, der dahintersteckt". In anderen Bundesländern gibt es Rahmenverträge mit der GEMA. In Nordrhein-Westfalen jedoch nicht, und so müssen sich Veranstalter, auch wenn es eine Kita-Feier ist, um die Genehmigungen selbst kümmern. Die Kita-Leiterin Mechthild Ahrens stellte fest: "Ich müsste jedes Lied, das wir singen, vorher anmelden." Durch diese Regelung der GEMA wird der Weihnachtsklassiker in diesem Jahr in dieser Kita nicht erklingen.