Gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann häuften sich in den vergangenen Wochen heftige Anschuldigungen. Einige Gäste behaupten, dass es bei seinen Konzerten ein „Casting-System“ gibt, durch das junge Frauen ausgewählt und dem 60-Jährigen zugeführt wurden.
Sie wurden in die berüchtigte „Row Zero“ und zu anschließenden Backstagepartys oder in einen speziellen Raum, den es unter der Bühne geben soll, eingeladen. Dort soll es dann zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Während einige Frauen erklären, dass sie ihre Erlebnisse mit dem Sänger genossen haben, werfen andere Lindemann Machtmissbrauch, sexuelle Übergriffe und den Einsatz von K.O.-Tropfen vor. Darunter auch die Irin Shelby Lynn, die behauptet, dass Lindemann „aggressiv“ geworden sei, als sie keinen Sex mit ihm haben wollte.
Verletzungen "ohne Fremdeinwirkung"
Zudem soll man sie unter Drogen gesetzt haben, denn sie entdeckte wenig später Verletzungen an ihrem Körper, die sie sich nicht erklären konnte. Erst vor wenigen Stunden wurde klar, dass man die Ermittlungen gegen Lindemann in Litauen fallen gelassen hat. Es ließen sich keine Hinweise auf ein „Verbrechen“ finden. Nun wurde ein Gutachten enthüllt, zu dem sich die Berliner Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann bereits geäußert hat.
Demnach sollen Lynns Verletzungen „ohne Fremdeinwirkung“ entstanden sein. Lindemanns Anwälte teilten mit, dass man „eigene Untersuchungen“ veranlasst habe. Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln hat die von Lynn auf Twitter veröffentlichten Fotos ihrer blauen Flecken daraufhin untersucht. Das Ergebnis entlastet den Rocker. Die Experten erklärten, dass ein „Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung“ die „wahrscheinlichste Ursache“ für die Verletzungen sei. Die Befunde sind nicht „typisch für eine Fremdeinwirkung“. Allerdings könne man die Gewalteinwirkung durch eine andere Person nicht ausschließen. Zudem erklärten die Anwälte, dass sie Einsicht in die Unterlagen der Staatsanwaltschaft in Berlin nehmen konnten. Demnach seien die Ermittlungen „ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken“ zurückzuführen und nicht auf „Strafanzeigen vermeintlicher Opfer“. Bis zum einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gilt für Lindemann die Unschuldsvermutung.