Versäumte Ummeldung nach Umzug: Bußgeld bis zu 1.000 Euro droht

Bis zu 1.000 Euro kann es kosten, wenn man etwas wichtiges vergisst. Die Ummeldung nach einem Umzug ist an Fristen gekoppelt, die ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn man sie versäumt.

23.01.2024, 13:50 Uhr
Versäumte Ummeldung nach Umzug: Bußgeld bis zu 1.000 Euro droht
Symbolbild © istockphoto/Dejan Marjanovic
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Ummeldung nach Umzug: Zeitnahe Anmeldung ist Pflicht! Nach einem Umzug steht die Einrichtung der neuen Wohnung im Fokus, doch die rechtzeitige Ummeldung des Wohnsitzes darf nicht übersehen werden. Wer hier die Fristen versäumt, muss mit Bußgeldern rechnen. Denn es ist mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen, wenn man die Ummeldung nach dem Umzug nicht zeitnah vornimmt, sodass sogar ein hohes Bußgeld anstehen kann. Wer sich gar nicht ummeldet, dem drohen weitere unangenehme Folgen. Viele kennen die Fristen zur Ummeldung jedoch nicht. Dabei gilt aber auch: Wer im gleichen Ort umzieht, und sei es nur eine Straße weiter, der muss sich ebenfalls ummelden. Wann immer die Wohnung gewechselt wird, muss dies mitgeteilt werden. Richtige Ummeldung nach Umzug – Bußgeld kann drohen In Deutschland gilt für jeden Bürger eine Meldepflicht. Nach einem Umzug muss die An- oder Ummeldung innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Dies regelt Paragraf 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes. Die Frist beginnt mit dem Mietvertragsbeginn und betrifft alle, die länger als sechs Monate an der neuen Adresse wohnen werden. Ein genauer Blick auf den Mietvertrag vor der Unterschrift verhindert mögliche Fallen. Wer die Ummeldung nach dem Umzug nicht innerhalb der Frist erledigt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Dabei gibt es aber einen Unterschied zwischen einer Anmeldung und einer Ummeldung. Die Begriffe "Anmelden" und "Ummelden" bezeichnen unterschiedliche Prozesse. Die Ummeldung erfolgt innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt, während die Anmeldung notwendig wird, wenn der Umzug in eine andere Gemeinde führt. Welche Unterlagen sind für die Ummeldung erforderlich? Die Ummeldung erfordert lediglich den Personalausweis oder Reisepass sowie seit 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (§ 19 Bundesmeldegesetz). Untermieter erhalten diese Bestätigung vom Hauptmieter und sie enthält Informationen wie den Namen und die Adresse des Wohnungsgebers oder Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Innerhalb Deutschlands besteht keine Pflicht zur Abmeldung beim alten Wohnort. Die zuständigen Behörden regeln dies automatisch. Nur bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung zwingend erforderlich. Denn: Es drohen Konsequenzen bei verspäteter Ummeldung, das sollte jedem klar sein. Die Einhaltung der Ummeldefrist ist entscheidend. Wer diese zweiwöchige Frist verstreichen lässt oder die Ummeldung nach dem Umzug vergisst, riskiert Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Oft zeigen sich Behörden bei geringfügigen Verzögerungen kulant und verhängen nur geringfügige Strafen zwischen 10 und 30 Euro. Hohe Bußgelder für Scheinanmeldungen und weitere Hinweise Besondere Vorsicht ist bei Scheinanmeldungen geboten, bei denen Wohnungen für Briefkastennutzung vermietet werden. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Der Umzug in eine neue Wohnung sollte also nicht nur als neues Kapitel für Gemütlichkeit betrachtet werden, sondern erfordert auch die rechtzeitige Erfüllung der Meldepflichten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.