Krankenkassen-Änderung: Selbstbeteiligung für Behandlungen steigt

Eine bestimmte Behandlung könnte jetzt vor dem Aus stehen. Durch eine Krankenkassen-Änderung steigt womöglich die Selbstbeteiligung für diese Behandlungen. Patienten müssten diese dann aus eigener Tasche bezahlen.

15.01.2024, 12:50 Uhr
Krankenkassen-Änderung: Selbstbeteiligung für Behandlungen steigt
IMAGO / photothek
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Krankenkassen-Änderung: Selbstbeteiligung steht auf dem Prüfstand Gesundheitsminister Lauterbach plant drastische Änderungen bei Kassenleistungen, insbesondere in einem bestimmten Bereich. Jetzt herrscht eine große Ungewissheit über Kassenleistungen. Sollte die geplante Krankenkassen-Änderung kommen, dann steigt die Selbstbeteiligung für bestimmte Behandlungen an. Die Frage, welche Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht, sorgt häufig für Unsicherheit bei Versicherten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte nun eine grundlegende Veränderung in diesem Bereich vornehmen, die vor allem homöopathische Behandlungen betrifft. Selbstbeteiligung für Patienten droht Lauterbach soll vorhaben, die finanziellen Mittel für die homöopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen zu streichen. Das würde bedeuten, dass durch diese Krankenkassen-Änderung die Patienten mit einer hohen Selbstbeteiligung bei homöopathischen Behandlungen rechnen müssen. In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter) argumentierte der SPD-Politiker, dass Homöopathie als Kassenleistung keinen sinnvollen Beitrag zur Gesundheitspolitik leiste. Der Minister betonte die Bedeutung von wissenschaftlicher Evidenz als Grundlage für die Gesundheitspolitik. In seinen Ausführungen verglich er die Unterstützung von Homöopathie mit dem Versuch, den Klimawandel "mit Wünschelruten zu bekämpfen". Homöopathische Arzneimittel, die auf stark verdünnten pflanzlichen, mineralischen und tierischen Substanzen basieren, bieten laut Lauterbach keinen nachweisbaren Nutzen über Placebo-Effekte hinaus. Empfehlungen für Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung Das Gesundheitsministerium unter Lauterbach hat Empfehlungen an andere Ressorts versandt, die auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzielen. Die geplante Streichung homöopathischer Leistungen soll unnötige Ausgaben verhindern, während Zusatzversicherungen weiterhin solche Leistungen abdecken können. Obwohl Homöopathie im Vergleich zu anderen Gesundheitsausgaben einen geringen Anteil ausmacht, sieht Lauterbach sie als unvereinbar mit einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik. Für die Patienten bedeutet diese mögliche Krankenkassen-Änderung jedoch, dass sie die Selbstbeteiligung für diese Behandlungen möglicherweise komplett übernehmen müssten. Die geschätzte Einsparung durch diese Maßnahme beträgt laut Berichten höchstens zehn Millionen Euro. Schon im Oktober 2022 hatte Lauterbach erwogen, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen, und setzt nun seine Pläne in die Tat um.