TÜV-Regel soll geändert werden: Neue Pflicht für Autofahrer geplant

Eine altbekannte Regel beim TÜV soll schon bald wegfallen und eine neue Pflicht zur Folge haben. Wer sie nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld.

13.02.2024, 17:50 Uhr
TÜV-Regel soll geändert werden: Neue Pflicht für Autofahrer geplant
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Gerade bei älteren Fahrzeugen oder Liebhabermodellen ist eine Sache immer etwas kritisch, und zwar der Weg zum TÜV. Wobei der heute natürlich nur noch stellvertretend für weitere Organisationen steht, denn mittlerweile existieren neben dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) auch noch die KÜS, GTÜ oder die Dekra. Alle gemeinsam verfolgen sie aber die gleiche Aufgabe, und zwar, vorgeführte Fahrzeuge auf Herz und Nieren zu untersuchen, um sicherzustellen, dass sie noch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen oder ob Defekte vorliegen, die einen Betrieb unsicher machen. 

War früher noch Rost und Korrosion der gefürchtetste Gegner des Autofahrers, so sind es mittlerweile die Elektronik, Bremsen oder Abgaswerte, auf die besonderes Augenmerk gelegt wird. Auch auf Dichtigkeit achtet ein Prüfer und stellt damit klar, dass ein Fahrzeug keine Betriebsmittel, wie Öle oder Treibstoffe verliert, die dann zur Gefahr für andere werden könnten. Dazu spielt der Umweltgedanke hier eine besonders große Rolle. Falls eines dieser wichtigen Kriterien nicht der geforderten Norm entspricht, schickt der Prüfer den Fahrzeugbesitzer zur Nachbesserung in die Werkstatt seines Vertrauens.

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Die "Mängelschleife" beim TÜV könnte schon bald wegfallen

Das Auto muss also ein weiteres Mal untersucht werden und die beanstandeten Mängel sollten dann behoben sein. Wenn dann alles in Ordnung ist, erteilt der Prüfingenieur die begehrte Plakette, mit der schließlich die legale Weiterfahrt für die kommenden zwei Jahre gestattet ist. Bislang hatten die Prüfer bei der Untersuchung der Fahrzeuge einen gewissen Spielraum, in den alle kleinen Mängel fallen, die nicht zwangsläufig zum „Durchfallen“ eines Fahrzeugs führen, die jedoch vom Halter nachträglich behoben werden müssen. 

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Das nennt sich bei den Prüfeinrichtungen wie dem TÜV, die sogenannte „Mängelschleife“. Unter solche Mängel fallen kleinere Schäden wie defekte Leuchtmittel, Schäden an den Spiegeln, der Luftdruck der Reifen oder das Fehlen von Staubschutzkappen an den Ventilen der Räder. Laut der „Auto, Motor und Sport“, der ein entsprechendes Schreiben des Zentralverbands Kfz-Gewerbe (ZDK) vorliegt, soll nach den neuen Hauptuntersuchungsrichtlinien der EU, die zukünftig in Kraft treten sollen, dieser Spielraum wegfallen. 

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Wer die Frist nicht einhält, riskiert ein Bußgeld

Das hat zur Folge, dass auch bei solch minimalen Mängeln ein Fahrzeug vom TÜV keine Plakette erteilt bekommt und zur Nachuntersuchung erscheinen muss, was gegenwärtig weitere 30 Euro kostet. Wer das nicht tut und zur Frist nicht erscheint, riskiert sofort ein Bußgeld von 40 Euro. Dann muss sogar die Hauptuntersuchung komplett wiederholt werden. Die kostet in Verbindung mit der Abgasuntersuchung in Nordrhein-Westfalen stattliche 143 Euro. 

Auf diese Weise könnten schon bei kleinsten Mängeln eine zusätzliche Kostenspirale ausgelöst werden. Vor allem ZDK kritisiert die neuen EU-Pläne, denn speziell auf die Halter und die Werkstätten kommen beim Wegfall der „Meldeschleife“ neben deutlich mehr Kosten auch ein erheblicher Mehraufwand an Arbeit und Verwaltung zu. Aktuell beschäftigt sich das Bundesjustizministerium (BMJ) noch mit der Aufgabe, diese EU-Pläne auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, bevor sie dann ins nationale Pflichtenheft aufgenommen werden können.