Hohes Bußgeld droht: Urlauber sollten wichtige Auto-Regel kennen

Urlauber, die mit dem Auto nach Italien unterwegs sind, sollten eine wichtige Regel beachten. Wer nicht aufmerksam ist, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

11.02.2024, 19:50 Uhr
Hohes Bußgeld droht: Urlauber sollten wichtige Auto-Regel kennen
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Keine Frage – Italien gehört für die Deutschen zu den absolut beliebtesten Urlaubsländern. Geboten bekommt man in diesem Land die gesamte Palette an Eigenschaften, die wirklich jeden Geschmack abdecken kann. Majestätische Berge für Wanderer und Skiläufer im Norden, die traumhaften Landstrich der Toskana, wunderschöne Strände beidseits der italienischen Halbinsel bis zu verträumten Olivenhainen in Bari oder Sizilien. Alles garniert mit der Spezialitätenküche, denen eigentlich kein Deutscher widerstehen kann. Dazu historische Bauten, die überall die Geschichte Italiens bis zurück zur Zeit der Römer erzählen.

Italien ist ein Traum - allerdings gibt es hier auch einige Regeln zu beachten, damit aus dem verträumten romantischen Urlaub durch ein hohes Bußgeld nicht schnell ein Alptraum für die Urlaubskasse wird, denn im Land von Verdi und Puccini gibt es einige Verhaltensweisen, die bei Missachtung schnell teuer werden können. Die Verkehrsregeln könnten ein Thema werden, besonders die Geschwindigkeitsbegrenzung, die bei Verstößen sogar mit einem vierstelligen Bußgeld geahndet werden kann. Auch das unnötige Laufenlassen der Klimaanlage oder das Rauchen im Auto kann teuer werden, falls sich dabei Kinder oder Schwangere im Wagen befinden.

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Wer sein Fahrrad falsch transportiert, muss mit einem Bußgeld rechnen

Und da gibt es noch die Autofahrer, die ihre Bikes an einem Heckträger dabeihaben, um das schöne Land per Zweirad erkunden zu können. Diese Fracht muss in Deutschland mit einer roten Fahne dann gekennzeichnet werden, falls die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinausragt. Dasselbe muss allerdings in Italien mit einer rot-weißen Warntafel gekennzeichnet sein. Laut dem Auto Club Europa (ACE) sollte diese Tafel reflektierend und 50x50cm groß sein, wobei die rotweißen Streifen diagonal angeordnet sein müssen. Wer davon keins befestigt hat, bezahlt bei einer entsprechenden Kontrolle 80 Euro.

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Laut dem ADAC ist diese Regelung im August 2023 kurz geändert worden. Wer nämlich einen Heckträger mit einem Wiederholungskennzeichen, sowie eigener Beleuchtung nutzt, konnte auf die beschriebene Warntafel verzichten. Allerdings ist diese Ausnahme momentan wieder „einkassiert“ worden, da einige Hersteller der Fahrradträger, der übrigens auch für E-Bikes empfohlen werden, gegen die Gesetzverschärfung geklagt hatten. 

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Aktuell muss also wieder die beschriebene Tafel angebracht werden. Übrigens gilt diese Regelung nicht nur für Fahrräder, sondern auch für Ski- und Snowboardhalter sowie alle weiteren Anbauten am Heck eines Fahrzeugs. Wer also vorsichtshalber immer eine solche Tafel montiert, ist somit auf der sicheren Seite und kann sich so manche Bußgeld-Strafe sparen.