Tannenzweige sammeln: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

amit rechnen wenige, wenn sie ahnungslos aus dem Wald Zweige mitnehmen. Doch Vorsicht: Tannenzweige zu sammeln kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.

07.12.2023, 18:50 Uhr
Tannenzweige sammeln: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen
Symbolbild © istockphoto/Roman Choknadiy
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Teurer Spaß: Tannenzweige sammeln ist strafbar Hier und da ein bisschen Grün mitnehmen, das kann ja nicht so schlimm sein. Während viele Spaziergänger für die Herbstdekoration kleine Äste, getrocknete Blätter, Gräser oder auch Tannenzapfen mitnehmen, kann es sie teuer zu stehen kommen, wenn sie das Falsche sammeln. Tannenzweige zu sammeln ist nämlich strafbar und kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro bedeuten. Wer also beim Sammeln der Zweige für den Adventskranz erwischt wird, dem kann es die weihnachtliche Stimmung ordentlich versauern. Nicht nur das Sammeln von Tannenzweigen ist verboten, auch andere Dinge, die die Natur im Wald üppig bietet, und die verlockend sein mögen, sollten besser nicht mitgenommen werden. Der Wald ist kein rechtsfreier Raum Auch wenn es sich so anfühlen mag, wenn man inmitten der Natur flaniert, doch der Wald unterliegt dem Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG). Laut diesem Gesetz und dessen Paragrafen 39.1 kann es ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro hageln. Dies gilt insbesondere für das Ausreisen von wild lebenden Pflanzen. Dies ist ausdrücklich per Gesetz verboten. Die Bußgelder hierfür beginnen bereist bei stolzen 25 Euro und staffeln sich entsprechend nach oben. Wer also im Wald spazieren geht und dabei massenweise Äste, Zweige, Nüsse, Pilze, Moos und andere Naturmaterialien sammelt, macht sie strafbar. Lediglich für den persönlichen Gebrauch dürfen äußerst geringe Mengen mitgenommen werden. Dies ist im gleichen Gesetz unter Absatz 3 zu finden. Diese Regel liegt zugrunde Nicht mitgenommen werden dürfen generell geschützte Pflanzen. Bei allen anderen Dingen gilt die Handstraußregelung. Also so viel, wie ein Handstrauß ausmacht. Es gibt aber Ausnahmen, da diese unter Naturschutz stehen. Dies betrifft vorwiegend besondere Moosarten, die vom Aussterben bedroht sind. So dürfen auf keinen Fall, auch nicht in kleinen Mengen, Hainmoose, Weißmoose oder Torfmoose mitgenommen werden. Dies erklärte Ökotest auf seiner Webseite ausdrücklich. Wer Tannenzweige aus einem Wald entfernen möchte, sollte zuvor den Waldbesitzer um Erlaubnis bitten. Wälder befinden sich häufig in Privatbesitz, und so könnte es ebenfalls teuer werden, wenn man hier einfach Zweige abtrennt oder sammelt und mitnimmt.