Steuererklärung 2023: Checkliste kann bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt bringen

Worauf man bei der Steuererklärung achten sollte.

29.08.2023, 21:16 Uhr
Steuererklärung 2023: Checkliste kann bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt bringen
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Mit der Steuererklärung ärgert sich wahrscheinlich keiner sehr gerne rum. Monat für Monat geht ein Teil des Gehaltes sofort an Vater-Staat. Beeinflussen kann man das kaum. Der Chef, beziehungsweise die Lohnbuchhaltung, überweist pauschal an das Finanzamt, ohne zu wissen, was für Möglichkeiten die Arbeitnehmer individuell denn so haben. Das muss man dann selbst per Lohnsteuererklärung nachholen. Einzelne Punkte sollten daher immer selbst geprüft werden, um tatsächlich den ein-, oder anderen Euro sparen zu können:

  • Die Lebenspartnerschaft oder Ehe

Hier werden beide Gehälter zusammenaddiert und dann hälftig geteilt. Da niedrigere Einkünfte auch niedriger versteuert werden, können sich so Vorteile ergeben. Ganz besonders bei Ehepartnern mit großen Einkommensunterschieden lohnt sich die gemeinsame Veranlagung.

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  • Arbeitsaufnahme im Jahr

Wer nicht das volle Jahr gearbeitet hat, sondern in der Mitte beginnt, beispielsweise nach dem Studium oder nach Arbeitslosigkeit, erhält einiges an Steuern zurück. Die Kalkulation geht nämlich davon aus, dass ein vollständiges Jahresgehalt ausbezahlt wurde und die Bemessung ist entsprechend höher.

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  • Weg zur Arbeit

Hier gibt es für die ersten 20 Kilometer je 30 Cent pauschal zurück. Ab dem 31. Sind es sogar 38 Cent. Egal, wie weit es dann ist. Wer unter dem Freibetrag von 10.908 Euro liegt, kann zusätzlich von der Mobilitätsprämie profitieren.

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  • Hohe berufliche Auslagen

Jobbedingte Käufe, die der Arbeitgeber nicht bezahlt, können als Werbungskosten eingesetzt werden. Auch die Arbeit im Homeoffice wird mit sechs Euro pro Tag als Heimarbeitstag bezuschusst.

  • Hohe Sonderzahlungen

Achtung bei ausgezahlten Boni, Sonderzahlungen aus vorzeitigen Vertragsauflösungen und ähnlichem. Oft werden dies Summen deutlich zu hoch beim Arbeitgeber versteuert. Unbedingt in der Steuererklärung zurückholen.

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So kann man sich sein Geld sichern

  • Berufsbedingter Umzug

Wer aus dem Ausland kommt oder in einer anderen Stadt Arbeit findet oder der Fahrweg zur Arbeit unangemessen lang ist, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. Auch Fahrwege wegen Wohnungsbesichtigungen, Maklercourtagen, doppelte Mieten und die Umzugskosten selbst sind einsetzbar. Alles das muss allerdings einzeln belegbar sein. Sogar die Renovierung der neuen Wohnung kann in der Umzugskostenpauschale berücksichtigt werden. Ziehen dann noch ledige Kinder, Stief-, oder Pflegekinder mit um, gibt es für jede Person 590 Euro oben drauf.

  • Kirchensteuer

Diese Steuern können bis zu 9 Prozent des Gehaltes ausmachen. Das könnte teuer werden. Allerdings lassen sie sich vollständig einsetzen, denn sie werden nach dem Steuerrecht als Spende angesehen. Eingetragen werden sie als Sonderausgaben.

  • Energiepreispauschale

Diejenigen, die die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im Jahr 2022 nicht erhalten haben, obwohl ein Anspruch bestand, können sich dieses Geld bei der Steuererklärung holen. Bei der Abgabe wird das Finanzamt diese Pauschale automatisch berücksichtigen.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Arztkosten, Rollator, rezeptpflichtige Medikamente oder ein benötigter Rollstuhl, behindertengerechter Umbau. Alle diese Anschaffungen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können geltend gemacht werden; vorausgesetzt, diese Anschaffungen sprengen den finanziell zumutbaren Rahmen deutlich. Das hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

  • Kapitalerträge

Diese Einkünfte aus Dividenden von Aktien oder Wertpapieren werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer pauschal verrechnet, obwohl deren Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Diese Differenz kann man sich vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Gerade Niedrigverdiener, Studenten und Rentner profitieren davon.

  • Handwerkerleistungen oder energetische Gebäudesanierung

Der Handwerker im Haus kann ganz schön teuer werden. Davon können 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1.200 Euro geltend gemacht werden. Viel mehr kann derjenige sparen, der die selbstbewohnte Immobilie energetisch saniert. Hier sind es ebenfalls 20 Prozent allerdings bis zu 40.000 Euro. Die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ist in diesem Fall auszufüllen. Das gilt jedoch nur dann, wenn nicht gleichzeitig staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden.