Die hohen Energiepreise belasten Privathaushalte genau so wie Unternehmen. Hinzu kommen ansteigende Preise für Lebensmittel und die Inflation. Deshalb setzt die Bundesregierung auf zahlreiche Entlastungspakete, die den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme greifen sollen.
Studentinnen und Studenten steht seit dem 15. März ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zu. Diese muss jedoch extra beantragt werden und wird nicht automatisch ausgezahlt. Rund 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Sie müssen jedoch zum Stichtag 1. Dezember 2022 eingeschrieben gewesen sein.
Einmalzahlung beantragen
Zudem müssen sie einen Wohnsitz oder einen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland vorweisen können. Auf der Plattform Einmalzahlung200.de kann ein BundID-Konto eingerichtet werden. Dieses wird zur Identifizierung benötigt. Die Konten können nicht nur von den Studenten für die Beantragung der Zahlung genutzt werden, sie dienen auch zur Erledigung anderer Verwaltungsanliegen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Energiepreispauschale weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden soll. Die Funktionen der Plattform wurden bereits ausgiebig getestet. Eine Antragstellung soll im Schnitt rund drei Minuten in Anspruch nehmen.