Wer seine Pfandflaschen regelmäßig im Supermarkt abgibt, erhält den entsprechenden Betrag zurück und kann den Bon anschließend an der Kasse einlösen. Normalerweise ist dieser Vorgang mit keinen weiteren Kosten oder Gesetzen verbunden. Es gibt aber auch bestimmte Umstände, unter denen man für die Leergut-Abgabe Steuern zahlen muss.
Von dieser Regelung ist aber nur eine kleine Personengruppe in Deutschland betroffen. Normalerweise erhält man lediglich sein Geld wieder zurück oder sammelt kleine Mengen an Pfandflaschen, wenn man mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat. Erst wenn man das Leergut in großen Mengen sammelt und mit einer Gewinnabsicht regelmäßig abgibt, kann man in die Steuerfalle tappen.
Sammler von Pfandflaschen müssen sich auf eine Änderung einstellen
Tatsächlich kann es sich auch beim Sammeln von Pfandflaschen um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Sind alle Voraussetzungen gegeben, muss man diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Allerdings sind erst Steuern zu entrichten, wenn man den sogenannten Grundfreibetrag überschreitet. Genau dieser soll im kommenden Jahr angehoben werden. Er steigt auf insgesamt 12.000 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass sämtliche Einkünfte unter diesem Betrag steuerfrei bleiben. Betroffen sind natürlich nicht nur Personen, die Pfandflaschen sammeln, sondern sämtliche Unternehmer, Selbstständige oder auch Freiberufler.
Dass man bei der Leergut-Abgabe derart hohe Beträge erhält, kommt natürlich nur selten vor. Pro Monat würde es sich um 1.000 Euro handeln. Ab dem kommenden Jahr ist es aufgrund der Anhebung des Freibetrags möglich, 396 Euro mehr steuerfrei einzunehmen als es noch in diesem Jahr der Fall gewesen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt aber immer erst dann vor, wenn das Sammeln mit einem bestimmten System erfolgt, wie zum Beispiel in großen Mengen auf Festivals oder Messen. Zudem müssen die Gewinnerzielungsabsicht sowie eine gewisse Regelmäßigkeit deutlich werden.