Wer Produkte wie Klamotten oder Elektrogeräte nicht mehr braucht, bietet sie meistens zum Verkauf im Internet an. Plattformen wie Ebay oder Vinted können hier Abhilfe schaffen. So finden beispielsweise Kleider, die noch in einem guten Zustand sind, einen neuen Besitzer. Auch Fehlkäufe lassen sich so gut weitervermarkten.
Bisher waren diese Verkäufe ohne Probleme möglich. Nun greift jedoch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Portale wie zum Beispiel Ebay, Ebay Kleinanzeigen oder Amazon sind seitdem dazu verpflichtet, dem Finanzamt zu melden, welche Einkünfte die Nutzer erzielen.
Was jetzt auf Privatverkäufer zukommt
Auch Portale wie Airbnb, auf dem man Ferienwohnungen vermieten kann, oder Uber sind von der Neuerung betroffen. Allerdings kann man dennoch aufatmen. „Der Verkauf von privaten Gegenständen ist in der Regel steuerfrei, insbesondere wenn man diese schon länger als ein Jahr besessen hat“, erklärt Fachanwalt Ludwig Consult. Das Finanzamt möchte durch das neue Gesetz Steuersündern auf die Schliche kommen.
Problematisch wird es erst, wenn man regelmäßig mit Gegenständen handelt. Beispielsweise Sammler, die An- und Verkauf betreiben, sind betroffen. Consult empfiehlt, sich in einem solchen Fall beraten zu lassen. „Er muss darauf achten, dass er nicht in die Gewerblichkeit rutscht und dann Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen muss.“ Plattformen müssen Verkäufer erst dann melden, wenn sie mehr als 2000 Euro einnehmen beziehungsweise über 30 Sachen verkaufen, durch die mehr als 2000 Euro zusammenkommen. Wer jedoch Gegenstände im Einkaufsjahr wieder verkauft, der darf ein Limit von 600 Euro nicht überschreiten. Vermietungen, die über Plattformen zustande kommen, müssen in der Regel sowieso gemeldet werden.