Ein 45-Jähriger musste sich kürzlich einem Gericht in Ulm stellen. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Dem Unbekannten werden über 100 Taten vorgeworfen. Schließlich wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese gilt allerdings nur auf Bewährung. Das Urteil des Gerichts sorgte anschließend für Schlagzeilen.
Die Strafe wurde am vergangenen Freitag verkündet. Der Mann hatte sich in 129 Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig gemacht. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, handelt es sich in zwei Fällen sogar um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Der 45-Jährige hatte seine Taten vor Gericht zum Teil eingestanden.
Er beging die Taten im Alter von 20 bis 29 Jahren
Die Verbrechen beging er in seiner Wohnung in Ulm. Dort verging er sich an seiner Halbschwester sowie an vier weiteren Mädchen. Nach Überzeugung des Gerichts missbrauchte er sie mehrmals in den Jahren 1996 bis 2005. Zum Tatzeitpunkt waren die Mädchen zwischen 6 und 13 Jahren alt. Der Angeklagte beging die Taten in einem Alter von 20 bis 29 Jahren. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss der Täter laut dem „Focus“ eine Geldstrafe von 2400 Euro bezahlen.
Dem Mann wurden weitaus mehr Taten vorgeworfen. Allerdings konnte man ihm seine Schuldigkeit nur in 129 Fällen nachweisen. Bei der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass die Vorfälle extrem lange zurückliegen würden.